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    Falsche Eingabe

    Habe gerade mein Einkommensteuererklärung weggeschickt. Nachdem ich die Unterlagen geduckt habe, es ist mir aufgefallen, dass eine falsche eingabe dort ist, in Zeile 17 stehet "Verwitwet seit dem" xx.xx.xxxx, es soll aber heissen "Verheiratet". Kann mir nicht erklären woher diese Angabe kommt.
    Ist das "schlimm" wenn ich das so lasse oder nuss ich eine Berichtigung machen und erneut senden?

    #2
    Ist das "schlimm" wenn ich das so lasse oder nuss ich eine Berichtigung machen und erneut senden?
    Eine Berichtigung ist doch gleich gemacht. Bei einer Zusammenveranlagung wäre das jedenfalls angezeigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Wie mache ich eine Berichtigung? Habe nicht wie im "alten Elster" den Punkt zum berichtigen gefunden. Sorry

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        #4
        Du startest einfach eine neue Erklärung für 2020, dabei wird dir die Übernahme der übermittelten Daten in den neuen Entwurf angeboten.

        Nach der Übernahme trägst du das Datum der Verheiratung im Hauptvordruck auf Seite 1 in das richtige Feld ein, speicherst den Entwurf

        und überträgst ihn nach Prüfung erneut an das Finanzamt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die Antwort, aber bei der Überprüfung meldet jetzt das:
          AHW Abbruch-Hinweise
          Anlage N: Werbungskosten die in direktem Zusammenhang mit den Versorgungsbezügen geltend gemacht
          werden, sind in der entsprechenden Zeile unter „Werbungskosten in Sonderfällen“ einzutragen.


          Verstehe nicht was gemeint ist
          Danke im voruas nochmal

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            #6
            Hallo,

            was verstehst du nicht?
            Du hast Werbungskosten an der falschen Stelle eingetragen
            Bist du AN oder Rentner oder freischaffender Künstler oder Gewerbetreibender?
            Gruß FIGUL

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              #7
              Wenn du Versorgungsbezüge erhältst, musst du damit verbundene Werbungskosten auf Seite 17 in Zeile 73 der Anlage N erklären,

              nicht auf den Seiten 9 - 16 bzw. 18 der Anlage N. Im Jahr des Versorgungsbeginns musst du in Zeile 73 ggf. 0 eintragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich bin Rentner udn habe einen kleine Gewerbe

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                  #9
                  Also, raus mit den Werbungskosten auf den Seiten 9-16 und 18 der Anlage N!

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