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Kleingewerbe - Umsatzsteuermeldung 2020

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    Kleingewerbe - Umsatzsteuermeldung 2020

    Hallo zusammen,

    ich habe Mitte 2020 ein Kleingewerbe neben meinen Hauptjob gegründet und muss nun zum ersten mal eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Und mir fallen vor Frust fast die Haare aus...
    Meine erste Rechnung als Dienstleister konnte ich noch ohne MwSt ausstellen (Kleinunternehmerregelung), alle weiteren hatte ich dann eine MwSt ausgewiesen. Es galt ja noch die 16% Besteuerung; eine 7% MwSt hatte ich nie.

    Nun tauchen zahlreiche Eingabefehler auf von Feldern, die aus meiner Sicht garnicht relevant sind.
    Könnte mir jemand freundlicherweise helfen und sagen, warum Elster hier meine Zahlen nicht akzeptiert? Das Beste: 2019 hatte ich noch kein Gewerbe und soll trotzdem Umsätze angeben. Wie soll das bitte gehen?

    Vielen Dank für eure Hilfe und Geduld :-)

    Screenshot4.JPG

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    Zuletzt geändert von crusader; 04.05.2021, 16:07.

    #2
    Meine erste Rechnung als Dienstleister konnte ich noch ohne MwSt ausstellen (Kleinunternehmerregelung), alle weiteren hatte ich dann eine MwSt ausgewiesen.
    Und warum hast du dann Umsatzsteuer ausgewiesen? Man wechselt doch nicht unterjährig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Und warum hast du dann Umsatzsteuer ausgewiesen? Man wechselt doch nicht unterjährig !
      Weil ich eine Ust-Nr beantragt habe aber das Finanzamt zwei Monate gebraucht hat, um mir diese mitzuteilen. Da ich zum Zeitpunkt der ersten Umsätze noch auf die Nummer gewartet hatte, konnte ich auch keine MwSt ausweisen.

      Aber darum gehts nicht. Mir gehts erstmal darum, dass ich die Ust-Meldung absenden kann.

      Kommentar


        #4
        Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. Ob du eine USt-Nr. oder USt-Id-Nr. hast ist doch für die Unternehmereigenschaft irrelevant.

        Entweder bist Du im Jahr X normaler Unternehmer oder Kleinunternehmer, d.h. das komplette Jahr. Wenn Du nun in 2020 Kleinuternehmer wärest, musst Du Deine ausgewiesene Umsatzsteuer entsprechend erklären, da Du dazu nicht berechtigt warst. Warst Du kein Kleinunternehmer, dann musst Du Deine erste Rechnung nachversteuern.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Und mit Elsterformular geht es schon mal gar nicht, Du bist in Mein Elster. Ich verschiebe mal.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Hallo crusader,
            die Fehlermeldungen sind ziemlich eindeutig, Kleinunternehmer und Vorsteuerabzug geht nicht.
            Sprich mit deinem Finanzamt, die werden wohl die Umsatzsteuer auf deine Kleinunternehmerumsätze noch haben wollen.
            Du wirst die Umsätze aus Zeile 34 als steuerpflichtig melden müssen.

            Tschüß

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              #7
              Hallo zusammen,

              ich formuliere meine Frage mal anders, vielleicht ist das für alle einfacher:

              Ich hatte 2020 Ausgaben, bei denen 333,22 EUR an MwSt ausgewiesen wurde. Einige Postdienstleistungen sind ohne MwSt.
              2020 habe ich auf meinen Rechnungen an Kunden insgesamt 227,84 EUR EUR an MwSt ausgewiesen.
              Alles je 16%.
              Wo muss ich diese zwei Zahlen in Elster (Umsatzsteuererklärung) eintragen, damit das Formular absendebereit ist?

              Vielen Dank, dass ihr mich auf dem Weg unterstütz :-)

              Kommentar


                #8
                Du musst zuerst entscheiden ob Du für 2020 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht. Erst danach kann man Angaben über die richtige Eintragung machen.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Du musst zuerst entscheiden ob Du für 2020 die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht. Erst danach kann man Angaben über die richtige Eintragung machen.
                  Hallo,

                  da ich MwSt auf meinen Rechnungen an Kunden ausgewiesen habe, habe ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen.

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                    #10
                    Und um welche Erklärung geht's eigentlich? Du schreibst von Umsatzsteuererklärung und von Umsatzsteuermeldung!

                    Soweit Du keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hast musst Du davon ausgehen, dass es sich bei den Rechnungsbeträgen um Bruttobeträge handelt. Du errechnest also 100/116 davon als Nettoumsatz. Die aufsummierten Nettoumsätze gehören in Zeile 45 auf Seite 4 der Umsatzsteuererklärung. Die Dir in Rechnung gestellten, ausgewiesen, Umsatzsteuerbeträge trägst Du aufsummiert in Zeile 122 auf Seite 11 ein. Wenn es, wie gesagt, nicht um die Voranmeldung geht.

                    Ok, wenn ich nochmal nach oben scrolle, es geht um die Jahreserklärung

                    Kommentar


                      #11
                      Die aufsummierten Nettoumsätze gehören in Zeile 45 auf Seite 4 der Umsatzsteuererklärung.
                      Auch die selbst berechnete Steuer muss dort eingetragen werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Vielen Dank für die Hilfe. Ich erhalte leider immer noch überall die Fehlermeldung. Ich suche jetzt das Formular im Netz, fülle es aus und sende es klassisch als Papier. Wenn dann was falsch ist, muss man eben gegen den allgemeinen Trend gehen und von Mensch zu Mensch spreche statt von Mensch zu Formular zu Mensch.

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                          #13
                          Ich suche jetzt das Formular im Netz, fülle es aus und sende es klassisch als Papier.
                          Das kannst du vergessen ! Du bist nämlich zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Ein ausfüllbares Papierformular wirst du für 2020 nicht finden

                          Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer darfst du nicht machen, ansonsten ist das alles ziemlich einfach.

                          Die meisten Fehler sind auch verständlich kommentiert.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Das kannst du vergessen ! Du bist nämlich zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Ein ausfüllbares Papierformular wirst du für 2020 nicht finden

                            Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer darfst du nicht machen, ansonsten ist das alles ziemlich einfach.

                            Die meisten Fehler sind auch verständlich kommentiert.
                            Na klar gibts Formulare für 2020:
                            https://www.steuertipps.de/steuererk...euererklaerung
                            Wieso darf ich keine Angaben zur Besteuerung für Kleinunternehmer machen? Ich hab doch MwSt auf den Rechnungen ausgewiesen?
                            Leider ist das für mich überhaupt nicht verständlich kommentiert.
                            Zuletzt geändert von crusader; 04.05.2021, 19:22.

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                              #15
                              Halleluja, ich habs geschafft :-)

                              Danke für eure Geduld :-)

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