Na klar gibts Formulare für 2020:
Seit dem Jahr 2011 muss die Umsatzsteuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden.
Zwar kann das Finanzamt auf Antrag in ganz extremen Fällen auf die elektronische Abgabe verzichten, die Chance, dass der Antrag genehmigt wird, ist
allerdings sehr gering. Eine Genehmigung kommt nur in Betracht, wenn es einem Steuerpflichtigen persönlich oder wirtschaftlich unzumutbar ist,
die Voranmeldung elektronisch zu übermitteln - zum Beispiel weil der Steuerpflichtige keinen Computer hat und sich auch keinen leisten kann.
Kommentar