Wo und in welcher Höhe kann ich in der Anlage N Bewirtungskosten anlässlich meiner Pensionierung erklären?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Bewirtung anlässlich der Pensionierung
				
					Einklappen
				
			
		
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 Die Bewirtung deiner Kollegen beeinflusst die Höhe deiner Versorgungsbezüge mit Sicherheit nicht, also eindeutig privat veranlasst (§ 12 EStG).
 
 Generell ist es schwierig, als Versorgungsempfänger über die 102,00 € Werbungskostenpauschale zu kommen, die automatisch berücksichtigt werden.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 @Charlie24: §12 EStG ist recht allgemein gehalten. Ich habe ohne große Suche 2 Quellen gefunden, die Bewirtungskosten zum Ein- und Ausstand bzw. Dienstjubiläum als absetzbare Werbungskosten einstufen:
 https://www.steuertipps.de/lexikon/b...saufwendungen: "Gibt ein Arbeitnehmer zu seinem Dienstjubiläum oder zu seiner Pensionierung ein Fest, kann er die von ihm übernommen Bewirtungskosten, als Werbungskosten absetzen, wenn das Fest ausschließlich berufsbedingt ist und keine privaten Gäste teilgenommen hatten. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 1.2.2007, VI R 25/03), (Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.1.2007, VI R 52/03) ."
 
 www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2020/2203/sind_die_kosten_fuer_ein-_und_ausstand_abzugsfaehig
 "Aber mittlerweile haben der Bundesfinanzhof und mehrere Finanzgerichte geklärt, dass Bewirtungskosten anlässlich von Einstand und Ausstand beruflich veranlasst und deshalb als Werbungskosten absetzbar sind. Einstand und Ausstand sind - anders als Geburtstag oder andere Feiern im privaten Lebensbereich - kein höchstpersönliches privates Ereignis. Die Verabschiedung in den Ruhestand stellt - trotz des persönlichen Ereignisses - den letzten Akt des aktiven Dienstes dar und ist folglich noch Teil der Berufstätigkeit (BFH-Urteil vom 11.1.2007, VI R 52/03)."
 Von daher würde ich Rezept 4 empfehlen, diese Kosten in Anlage N als Werbungskosten geltend zu machen.
 P.S.: Ich bin kein Experte für Bewirtungskosten. Bei meinem eigenen Ausstand habe ich von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss gegen Kostennachweis erhalten. Wie ich soeben gesehen habe, habe ich meinen Eigenanteil seinerzeit nicht steuerlich geltend gemacht. Vielleicht hatte ich es ohne Internet-Recherche als private Lebensführung angesehen.
 Gruß be.assmann
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 Wenn das immer noch aktuell ist, dann habe ich bei meiner Pensionierung dem Fiskus Geld geschenkt. Ich habe meinen nicht ganz
 
 billigen Ausstand nämlich steuerlich nicht geltend gemacht. Die Frage ist dann, wo man das erklärt. Richtig wäre wohl bei Weiteren
 
 Werbungskosten und nicht in Zeile 73 bei den Werbungskosten in besonderen Fällen. Mit den Versorgungsbezügen hat es ja nichts zu tun.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Hallo,Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn das immer noch aktuell ist, dann habe ich bei meiner Pensionierung dem Fiskus Geld geschenkt. Ich habe meinen nicht ganz
 
 billigen Ausstand nämlich steuerlich nicht geltend gemacht. Die Frage ist dann, wo man das erklärt. Richtig wäre wohl bei Weiteren
 
 Werbungskosten und nicht in Zeile 73 bei den Werbungskosten in besonderen Fällen. Mit den Versorgungsbezügen hat es ja nichts zu tun.
 
 ich denke mal, nach alldem was du von dir hier preisgegeben hast, kannst du das verschmerzen Gruß FIGUL Gruß FIGUL
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 Natürlich, es liegt auch schon einige Jahre zurück. Weil aber damals schon der Renteneintritt mit ein paar Monaten Verzögerung erfolgte,ich denke mal, nach alldem was du von dir hier preisgegeben hast, kannst du das verschmerzen
 
 habe ich in dem Jahr zweimal zum Essen einladen dürfen, einmal zum 65. Geburtstag und dann zum Eintritt in den Ruhestand.
 
 Die Firma hat auch noch eine offizielle Verabschiedung veranstaltet, also gab es gleich dreimal etwas zu essen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Naja, zwischen Geburtstag und Verabschiedung lagen ja schon mal 3 Monate und meine Mitarbeiter haben mich dazu überredet, meinna, wenn sich niemand den Magen verdorben hat, wars das wert
 
 persönliches Abschiedsessen erst 6 Wochen nach Eintritt in den Ruhestand zu geben, exakt so terminiert, dass niemand in Urlaub war.
 
 Das hat sich zeitlich schon verteilt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Da habe ich die von zitierten Quellen ganz anders verstanden. Nach meiner Einschätzung wäre von deinen 3 Abschieds- bzw. Geburtstagsfeiern maximal eine absetzbar, und das ist im Zweifelsfall die offizielle Feier, die die Firma bezahlt hat und daher die Kosten vermutlich nicht versteuern muss. Alles andere dürfte als "Privatvergnügen" eingestuft werden.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNaja, zwischen Geburtstag und Verabschiedung lagen ja schon mal 3 Monate und meine Mitarbeiter haben mich dazu überredet, mein
 persönliches Abschiedsessen erst 6 Wochen nach Eintritt in den Ruhestand zu geben, exakt so terminiert, dass niemand in Urlaub war.
 Das hat sich zeitlich schon verteilt.
 So gesehen hast du vermutlich bei deiner Steuererklärung kein Geld verschenkt.
 P.S: Während ich hier schreibe, bekomme ich ständig die Fehlermeldung "Fehler Ungültige Serverantwort.Bitte nochmals versuchen." Das wa auch bei meinenm Beitrag von gestern so. Hast du da eine Erklärung, Charlie?
 Gruß be.assmann
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 Nein, dazu kann ich nichts sagen, technische Probleme habe ich hier im Forum praktisch nie.Während ich hier schreibe, bekomme ich ständig die Fehlermeldung "Fehler Ungültige Serverantwort.Bitte nochmals versuchen." Das wa auch bei meinenm Beitrag von gestern so. Hast du da eine Erklärung, Charlie?
 
 Was die verschiedenen Bewirtungen angeht, habe ich die zwei Essen, bei denen ich selbst der Gastgeber war, ja beide nicht steuerlich geltend gemacht.
 
 Das Geburtstagsessen ist sicher Privatvergnügen, die Verabschiedung durch die Firma, zu der auch Geschäftspartner eingeladen waren, dürfte die Firma
 
 als Bewirtungsaufwand verbucht haben. Dabei werden für gewöhnlich nur 70% steuerlich berücksichtigt. Wenn, dann ginge es um das Abschiedsessen,
 
 das ich für unser eigenes Personal finanziert habe, aber auch das ist Schnee von gestern.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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