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Bewirtung anlässlich der Pensionierung

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    Bewirtung anlässlich der Pensionierung

    Wo und in welcher Höhe kann ich in der Anlage N Bewirtungskosten anlässlich meiner Pensionierung erklären?

    #2
    Hallo Rezept 4,
    wenn du das Bedürfnis hast deinen alten Kollegen aufgrund der Pensionierung einen auszugeben, würde ich das als privat veranlassdt betrachten.

    Tschüß

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      #3
      Die Bewirtung deiner Kollegen beeinflusst die Höhe deiner Versorgungsbezüge mit Sicherheit nicht, also eindeutig privat veranlasst (§ 12 EStG).

      Generell ist es schwierig, als Versorgungsempfänger über die 102,00 € Werbungskostenpauschale zu kommen, die automatisch berücksichtigt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        ja dann, mal Prost.

        Das ist ja lustig
        Gruß FIGUL

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          #5
          @Charlie24: §12 EStG ist recht allgemein gehalten. Ich habe ohne große Suche 2 Quellen gefunden, die Bewirtungskosten zum Ein- und Ausstand bzw. Dienstjubiläum als absetzbare Werbungskosten einstufen:
          http://www.steuertipps.de/lexikon/b/...saufwendungen: "Gibt ein Arbeitnehmer zu seinem Dienstjubiläum oder zu seiner Pensionierung ein Fest, kann er die von ihm übernommen Bewirtungskosten, als Werbungskosten absetzen, wenn das Fest ausschließlich berufsbedingt ist und keine privaten Gäste teilgenommen hatten. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 1.2.2007, VI R 25/03), (Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.1.2007, VI R 52/03) ."

          www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2020/2203/sind_die_kosten_fuer_ein-_und_ausstand_abzugsfaehig
          "Aber mittlerweile haben der Bundesfinanzhof und mehrere Finanzgerichte geklärt, dass Bewirtungskosten anlässlich von Einstand und Ausstand beruflich veranlasst und deshalb als Werbungskosten absetzbar sind. Einstand und Ausstand sind - anders als Geburtstag oder andere Feiern im privaten Lebensbereich - kein höchstpersönliches privates Ereignis. Die Verabschiedung in den Ruhestand stellt - trotz des persönlichen Ereignisses - den letzten Akt des aktiven Dienstes dar und ist folglich noch Teil der Berufstätigkeit (BFH-Urteil vom 11.1.2007, VI R 52/03)."
          Von daher würde ich Rezept 4 empfehlen, diese Kosten in Anlage N als Werbungskosten geltend zu machen.
          P.S.: Ich bin kein Experte für Bewirtungskosten. Bei meinem eigenen Ausstand habe ich von meinem Arbeitgeber einen Zuschuss gegen Kostennachweis erhalten. Wie ich soeben gesehen habe, habe ich meinen Eigenanteil seinerzeit nicht steuerlich geltend gemacht. Vielleicht hatte ich es ohne Internet-Recherche als private Lebensführung angesehen.
          Gruß be.assmann

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            #6
            Wenn das immer noch aktuell ist, dann habe ich bei meiner Pensionierung dem Fiskus Geld geschenkt. Ich habe meinen nicht ganz

            billigen Ausstand nämlich steuerlich nicht geltend gemacht. Die Frage ist dann, wo man das erklärt. Richtig wäre wohl bei Weiteren

            Werbungskosten und nicht in Zeile 73 bei den Werbungskosten in besonderen Fällen. Mit den Versorgungsbezügen hat es ja nichts zu tun.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke für euere Antworten! Gruß Rezept 4

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn das immer noch aktuell ist, dann habe ich bei meiner Pensionierung dem Fiskus Geld geschenkt. Ich habe meinen nicht ganz

                billigen Ausstand nämlich steuerlich nicht geltend gemacht. Die Frage ist dann, wo man das erklärt. Richtig wäre wohl bei Weiteren

                Werbungskosten und nicht in Zeile 73 bei den Werbungskosten in besonderen Fällen. Mit den Versorgungsbezügen hat es ja nichts zu tun.
                Hallo,

                ich denke mal, nach alldem was du von dir hier preisgegeben hast, kannst du das verschmerzen
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  ich denke mal, nach alldem was du von dir hier preisgegeben hast, kannst du das verschmerzen
                  Natürlich, es liegt auch schon einige Jahre zurück. Weil aber damals schon der Renteneintritt mit ein paar Monaten Verzögerung erfolgte,

                  habe ich in dem Jahr zweimal zum Essen einladen dürfen, einmal zum 65. Geburtstag und dann zum Eintritt in den Ruhestand.

                  Die Firma hat auch noch eine offizielle Verabschiedung veranstaltet, also gab es gleich dreimal etwas zu essen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,

                    na, wenn sich niemand den Magen verdorben hat, wars das wert
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      na, wenn sich niemand den Magen verdorben hat, wars das wert
                      Naja, zwischen Geburtstag und Verabschiedung lagen ja schon mal 3 Monate und meine Mitarbeiter haben mich dazu überredet, mein

                      persönliches Abschiedsessen erst 6 Wochen nach Eintritt in den Ruhestand zu geben, exakt so terminiert, dass niemand in Urlaub war.

                      Das hat sich zeitlich schon verteilt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Naja, zwischen Geburtstag und Verabschiedung lagen ja schon mal 3 Monate und meine Mitarbeiter haben mich dazu überredet, mein
                        persönliches Abschiedsessen erst 6 Wochen nach Eintritt in den Ruhestand zu geben, exakt so terminiert, dass niemand in Urlaub war.
                        Das hat sich zeitlich schon verteilt.
                        Da habe ich die von zitierten Quellen ganz anders verstanden. Nach meiner Einschätzung wäre von deinen 3 Abschieds- bzw. Geburtstagsfeiern maximal eine absetzbar, und das ist im Zweifelsfall die offizielle Feier, die die Firma bezahlt hat und daher die Kosten vermutlich nicht versteuern muss. Alles andere dürfte als "Privatvergnügen" eingestuft werden.
                        So gesehen hast du vermutlich bei deiner Steuererklärung kein Geld verschenkt.
                        P.S: Während ich hier schreibe, bekomme ich ständig die Fehlermeldung "Fehler Ungültige Serverantwort.Bitte nochmals versuchen." Das wa auch bei meinenm Beitrag von gestern so. Hast du da eine Erklärung, Charlie?
                        Gruß be.assmann

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                          #13
                          Während ich hier schreibe, bekomme ich ständig die Fehlermeldung "Fehler Ungültige Serverantwort.Bitte nochmals versuchen." Das wa auch bei meinenm Beitrag von gestern so. Hast du da eine Erklärung, Charlie?
                          Nein, dazu kann ich nichts sagen, technische Probleme habe ich hier im Forum praktisch nie.

                          Was die verschiedenen Bewirtungen angeht, habe ich die zwei Essen, bei denen ich selbst der Gastgeber war, ja beide nicht steuerlich geltend gemacht.

                          Das Geburtstagsessen ist sicher Privatvergnügen, die Verabschiedung durch die Firma, zu der auch Geschäftspartner eingeladen waren, dürfte die Firma

                          als Bewirtungsaufwand verbucht haben. Dabei werden für gewöhnlich nur 70% steuerlich berücksichtigt. Wenn, dann ginge es um das Abschiedsessen,

                          das ich für unser eigenes Personal finanziert habe, aber auch das ist Schnee von gestern.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich habe mal einige Likes vergeben, weil dieses Diskussion über die etwas trockene Anwendung steuerlicher Vorschriften und erforderlicher Formulareingaben hinaus eine perönlich-menschliche Komponente mit leichtem Unterhaltungswert aufwies. Bis dahin erstmal.
                            Gruß be.assmann

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