Investitionsabzugbetrag
IAB wurde 2018 gebildet und muss demnach bis Ende 2021 aufgelöst werden.
Für die Höhe galt damals 40% der Anschaffungskosten.
Covidbedingt gilt für Anschaffungen ab dem 01.01.2020 ein erhöhter Satz von 50%.
Die Frage ist nun, ob die höheren 50% bei der Auflösung unseres alten IABs angesetzt werden dürfen. Ich gehe nicht davon aus, sondern davon, dass die 50% nur für IABs gilt die NACH dem 01.01.20 gebildet wurden.
Dennoch wollte ich mir ganz, ganz gewiss sein.
Weiß jemand Bescheid?
Viele Grüße
Janne
IAB wurde 2018 gebildet und muss demnach bis Ende 2021 aufgelöst werden.
Für die Höhe galt damals 40% der Anschaffungskosten.
Covidbedingt gilt für Anschaffungen ab dem 01.01.2020 ein erhöhter Satz von 50%.
Die Frage ist nun, ob die höheren 50% bei der Auflösung unseres alten IABs angesetzt werden dürfen. Ich gehe nicht davon aus, sondern davon, dass die 50% nur für IABs gilt die NACH dem 01.01.20 gebildet wurden.
Dennoch wollte ich mir ganz, ganz gewiss sein.
Weiß jemand Bescheid?
Viele Grüße
Janne
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