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Investitionsabzug 50% statt 40%, Covidregelung

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    Investitionsabzug 50% statt 40%, Covidregelung

    Investitionsabzugbetrag

    IAB wurde 2018 gebildet und muss demnach bis Ende 2021 aufgelöst werden.
    Für die Höhe galt damals 40% der Anschaffungskosten.
    Covidbedingt gilt für Anschaffungen ab dem 01.01.2020 ein erhöhter Satz von 50%.

    Die Frage ist nun, ob die höheren 50% bei der Auflösung unseres alten IABs angesetzt werden dürfen. Ich gehe nicht davon aus, sondern davon, dass die 50% nur für IABs gilt die NACH dem 01.01.20 gebildet wurden.

    Dennoch wollte ich mir ganz, ganz gewiss sein.

    Weiß jemand Bescheid?

    Viele Grüße
    Janne

    #2
    Weiß jemand Bescheid?
    Keine Ahnung, aber das ist Steuerrecht und da müssen wir nicht unbedingt bis ins Detail Bescheid wissen.

    Dafür gibt es Steuerberater. Hier im Forum geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24
      Eben: Keine Ahnung!
      Ergo: Eine solche Antwort ist keine und niemand verlangt von Ihnen über irgendwas Bescheid zu wissen. Geschweige denn über etwas fortgeschrittenere Fälle.
      Ich persönlich muss, wenn ich etwas nicht weiß, nicht trotzdem meinen völlig überflüssigen Senf dazu geben.
      Und nicht jeder hat oder braucht einen Steuerberater sofern das Wissen bzgl. der eigenen Steuersituation für gewöhnlich sehr gut ausreicht.
      Punkt.
      Zuletzt geändert von Janne; 05.05.2021, 21:27.

      Kommentar


        #4
        ... braucht einen Steuerberater sofern das Basiswissen zu der eigenen Steuersituation ausreicht.
        Wenn das so ist, musst du hier keine Fragen stellen. Steuerberatung ist im Forum ohnehin nicht erlaubt.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          „Wenn das so ist, musst du hier keine Fragen stellen“.
          Genauso bemerkenswert scharfsinnig wie schon Ihr erster Kommentar.
          Dass Sie nicht zu den Personen gehören, die Fragen stellen, um ihr Wissen zu ergänzen, wurde deutlich. Nur so als Tipp, es wird immer Spezialfragen (selbst in der eigenen Fachdisziplin) geben.
          Das nennt sich „Lernen“ und damit ist man nie fertig.
          Niemand möchte hier eine Steuerberatung, geschweige denn von Ihnen.

          Für den Fall, dass sich jemand mit dem Thema bereits auseinandergesetzt hat, freue ich mich auf einen Austausch.

          Aber bitte, Charlie24: Verschonen Sie mich mit weiteren Weisheiten.
          Zuletzt geändert von Janne; 05.05.2021, 21:59.

          Kommentar


            #6
            Für den Fall, dass sich jemand mit dem Thema bereits auseinandergesetzt hat, freue ich mich auf einen Austausch.
            Du hast nicht verstanden, was in diesem Forum zulässig ist und was nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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