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Kapitalerträge aus dem Ausland Anlage AUS

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    Kapitalerträge aus dem Ausland Anlage AUS

    Hallo liebe Experten,
    ich benötige einmal eure Hilfe

    Neben inländischen Kapitalerträgen habe ich auch u.a. Kapitalerträge aus Schweizer Aktien. Dabei werden in der Schweiz Quellensteuern erhoben, die teilweise auf die deutsche Einkommensteuer (ESt) angerechnet werden. Ein weiterer Teilbetrag kann aus der Schweiz auf Antrag zurückgefordert werden.

    Dieses Verfahren wollte ich nutzen und habe den entsprechenden Antrag zum Finanzamt zwecks "amtlicher" Bestätigung gebracht. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin sprach mich darauf an, dass ich diese Schweizer Erträge in der Vergangenheit (vor 2018) wohl eventuell nicht in meiner Einkommensteuer angegeben habe, da sie von mir keine entsprechende Anlage AUS finden könne.

    Die Dividenden sind von mir aber zusammen mit den inländischen Einkünften in der Anlage KAP erfasst worden, allerdings habe ich die nach Aussage der Mitarbeiterin zusätzlich erforderliche Anlage AUS nicht abgegeben, da ich folgenden Hinweis gefunden hatte:



    ... Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in der Anlage AUS nur zu berücksichtigen,
    wenn diese nach der tariflichen Einkommensteuer und nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert werden....
    Quelle: www.haufe.de


    Kann mir jemand sagen, ob die Anlage AUS in jedem Fall immer erforderlich ist, denn neben den Schweizer Aktien gibt es auch noch Erträge von Aktien aus anderen Staaten und auf möglichen Stress mit der Behörde habe ich keine Lust.

    vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Kapitalerträge aus dem Ausland Anlage AUS

    Bei Kapitaleinkünften welche du regulär in Deutschland über die Anlage KAP - Zeilen 15 - 18 versteuerst, ist meines Wissens keine Anlage AUS erforderlich.
    Die Anrechnung der ausländischen Steuer erfolgt ebenfalls über die Eintragungen in der Anlage KAP - Zeile 51 bzw. 52.

    Die letzte Anlage AUS für Einkünfte aus Kapitalvermögen habe ich für den Veranlagungszeitraum 208 gesehen :-)
    Bei der Erfassung von Kapitaleinkünften / anrechenbaren Steuer in der Anlage AUS und der Anlage KAP kommt es sogar zu einer doppelten Anrechnung der ausländischen Steuer, da diese einmal bei der Steuerberechnung nach § 32 d EstG abgezogen werden und zusätzlich bei der tariflichen Einkommensteuer.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Kapitalerträge aus dem Ausland Anlage AUS

      Muss doch noch einmal etwas klugscheißen, da die Aussage von Beamtenschweiß zwar konkret auf Deinen Fall stimmt, nicht aber allgemein:

      Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die von vorneherein der TARIFLICHEN Einkommensteuer unterliegen, also in der Anlage KAP in den Zeilen 20-27 (!!!) erklärt werden, kann die Anlage AUS stimmen, siehe Dein Haufe-Beitrag.

      Bei Einkünften, die der DEUTSCHEN Abgeltungssteuer unterliegen (Anlage KAP Zeile 7-18), selbst wenn sie durch die Günstigerprüfung ausnahmsweise dann doch der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden, gehören NUR in die Anlage KAP und ANRECHENBARE ausländische Steuer dazu in Zeile 52.

      Wenn ausländische Steuer nach dem Doppelbesteuerungsverfahren nicht anrechenbar ist, sondern die Freistellungsmethode Anwendung findet, interessiert die ausländische Steuer Niemanden in Deutschland, die Kapitalerträge kommen aber in die Anlage AUS Zeile 41.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Kapitalerträge aus dem Ausland Anlage AUS

        Kennst du schon diese Seite mit Infos, wann die Anlage AUS auszufüllen ist?

        https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-aus.html

        - - - Aktualisiert - - -

        Ansonsten ist es bei Dividenden von schweizer Aktien doch so, zumindest bei Depots bei Banken in Deutschland:

        Vom Brutto-Betrag werden 35% Quellensteuer abgezogen, die die Bank an die Schweiz abführt.
        Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen werden davon 15%(punkte) auf die deutsche Steuerschuld angerechnet.

        Das heißt, es werden nochmals weitere 10% des Bruttobetrags als Abgeltungssteuer von der deutschen Depotbank einbehalten (um damit auf dem Abgeltungssteuersatz von 25% zu landen), zzgl. Soli und ggf. KiSt.
        Alternativ wird stattdessen ein erteilter Freistellungsauftrag belastet.

        Deine Steuerschuld für diesen Kapitalertrag ist damit abgegolten.


        *Freiwillig* kannst du die 20%(punkte), die nicht angerechnet wurden, von der schweizer Steuerbehörde zurückfordern.
        Dazu brauchst du das schweizer Formular 85, die Dividendenabrechnung, sowie einen Tax-Voucher (von deiner Bank, wofür sie ggf. Gebühr von dir verlangt).
        Formular ausfüllen, vom eigenen Finanzamt abstempeln lassen und mit der Abrechnung und dem Tax-Voucher in die Schweiz schicken.
        Aber dieser Vorgang hat eigentlich nichts mehr mit der Einkommensteuer oder mit Elster zu tun.

        Kommentar


          #5
          AW: Kapitalerträge aus dem Ausland Anlage AUS

          Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten. Tatsächlich hat das mit ELSTER als solches nichts zu tun.
          Die Mitarbeiterin beim Finanzamt war/ist der Auffassung, dass ich die Steuererklärungen der letzten Jahre nicht korrekt gemacht habe und dieser Fehler zu einer Neuberechnung meiner Steuern führen könnte.

          Begründung seitens der Mitarbeiterin: Anlage AUS wurde für die ausländischen Kapitalerträge nicht ausgefüllt und somit wären meine Kapitaleinkünfte "falsch" angegeben worden, weil ich Inlandseinkünfte und Auslandseinkünfte zusammengefasst "nur" in der Anlage KAP eingetragen hätte. Das wäre zwar einfach, aber eben nicht richtig. Ich solle jetzt die Erträge der letzten Jahre bitte "formulartechnisch" berichtigen.

          .... äh .... wie bitte .... ???

          Von mir aus kann sie eine Anlage AUS nachträglich bekommen, damit hätte ich kein Problem, doch wozu soll das gut sein ... ?
          Ich mache doch nichts, was nicht im Steuergesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist - das hier klingt deutlich nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. :-) Auch in dem "alten" Elster-Programm kam dieser Punkt nicht vor.

          Ich werde morgen da noch einmal "vorsichtig" nachhaken.

          Kommentar


            #6
            AW: Kapitalerträge aus dem Ausland Anlage AUS

            Meines Erachtens ist die amtliche Anleitung zur Anlage AUS eindeutig und zumindest die müsste die Sachbearbeiterin ja kennen:

            Liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, kommt eine Eintragung in der Anlage AUS nur in Betracht, wenn die tarifliche Einkommensteuer Anwendung findet (Eintragungen in den Zeilen 20 bis 27 und 60 der Anlage KAP

            sowie in den Zeilen 19 bis 24 der Anlage KAP-BET).

            und an anderer Stelle:

            Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist die Einkommensteuer grundsätzlich durch den Steuerabzug abgegolten. Im Rahmen dieses Steuerabzugs wurde auch die ausländische Steuer angerechnet.

            Deshalb kommt eine Eintragung in den Zeilen 4 bis 13 nur in den Fällen des § 32d Abs. 2 EStG und bei Einkünften aus einem Spezial-Investmentfonds in Betracht.

            Hinweis: Die Anlage KAP-BET gibt es erst seit dem Jahr 2018!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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