Hallo liebe Experten,
ich benötige einmal eure Hilfe
Neben inländischen Kapitalerträgen habe ich auch u.a. Kapitalerträge aus Schweizer Aktien. Dabei werden in der Schweiz Quellensteuern erhoben, die teilweise auf die deutsche Einkommensteuer (ESt) angerechnet werden. Ein weiterer Teilbetrag kann aus der Schweiz auf Antrag zurückgefordert werden.
Dieses Verfahren wollte ich nutzen und habe den entsprechenden Antrag zum Finanzamt zwecks "amtlicher" Bestätigung gebracht. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin sprach mich darauf an, dass ich diese Schweizer Erträge in der Vergangenheit (vor 2018) wohl eventuell nicht in meiner Einkommensteuer angegeben habe, da sie von mir keine entsprechende Anlage AUS finden könne.
Die Dividenden sind von mir aber zusammen mit den inländischen Einkünften in der Anlage KAP erfasst worden, allerdings habe ich die nach Aussage der Mitarbeiterin zusätzlich erforderliche Anlage AUS nicht abgegeben, da ich folgenden Hinweis gefunden hatte:
... Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in der Anlage AUS nur zu berücksichtigen,
wenn diese nach der tariflichen Einkommensteuer und nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert werden....
Quelle: www.haufe.de
Kann mir jemand sagen, ob die Anlage AUS in jedem Fall immer erforderlich ist, denn neben den Schweizer Aktien gibt es auch noch Erträge von Aktien aus anderen Staaten und auf möglichen Stress mit der Behörde habe ich keine Lust.
vielen Dank im Voraus
ich benötige einmal eure Hilfe
Neben inländischen Kapitalerträgen habe ich auch u.a. Kapitalerträge aus Schweizer Aktien. Dabei werden in der Schweiz Quellensteuern erhoben, die teilweise auf die deutsche Einkommensteuer (ESt) angerechnet werden. Ein weiterer Teilbetrag kann aus der Schweiz auf Antrag zurückgefordert werden.
Dieses Verfahren wollte ich nutzen und habe den entsprechenden Antrag zum Finanzamt zwecks "amtlicher" Bestätigung gebracht. Die für mich zuständige Sachbearbeiterin sprach mich darauf an, dass ich diese Schweizer Erträge in der Vergangenheit (vor 2018) wohl eventuell nicht in meiner Einkommensteuer angegeben habe, da sie von mir keine entsprechende Anlage AUS finden könne.
Die Dividenden sind von mir aber zusammen mit den inländischen Einkünften in der Anlage KAP erfasst worden, allerdings habe ich die nach Aussage der Mitarbeiterin zusätzlich erforderliche Anlage AUS nicht abgegeben, da ich folgenden Hinweis gefunden hatte:
... Einkünfte aus Kapitalvermögen sind in der Anlage AUS nur zu berücksichtigen,
wenn diese nach der tariflichen Einkommensteuer und nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert werden....
Quelle: www.haufe.de
Kann mir jemand sagen, ob die Anlage AUS in jedem Fall immer erforderlich ist, denn neben den Schweizer Aktien gibt es auch noch Erträge von Aktien aus anderen Staaten und auf möglichen Stress mit der Behörde habe ich keine Lust.
vielen Dank im Voraus
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