Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gleiche Werbungskosten in verschiedenen Anlagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gleiche Werbungskosten in verschiedenen Anlagen

    Moin moin,

    ist es rechtmäßig eine Ausgabe als Werbungskosten in Anlage N als Arbeitsmittel und die gleiche Ausgabe in der EÜR für die Anlage S ebenso als Arbeitsmittel anzugeben? Vorausgesetzt natürlich diese Ausgabe war definitiv für die Ausübung des Berufs notwendig. Kann man den kompletten Betrag in beiden Anlagen angeben oder muss man diesen aufteilen wegen der Mehrfachnutzung?

    Beispielhaft: Büroausgaben (Marker 10€) als Lehrer (Anlage N) und als Übungsleiter (EÜR für Anlage S)

    Danke für die Hilfe!

    Grüße

    #2
    Aufteilen Du musst, denn das Arbeitsmittel wird ja nur teilweise da und teilweise da verwendet, ist also nur teilweise entsprechend veranlasst.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Kann man den kompletten Betrag in beiden Anlagen angeben oder muss man diesen aufteilen wegen der Mehrfachnutzung?
      Natürlich muss man sachgerecht aufteilen. Ob das für eine Tätigkeit als Übungsleiter wirklich Sinn macht, musst du selbst wissen.

      Doppelt geltend machen darf man jedenfalls nichts !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X