Werbungskosten

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  • Jim0401
    Neuer Benutzer
    • 07.05.2021
    • 12

    #1

    Werbungskosten

    Hallo Zusammen,

    zu diesem Thema habe ich 2 Fragen:
    -die Pauschale 110 für Arbeitsmittel, dort gibt es ja nur noch ein Auswahlfenster, welches wähle ich aus?

    - meine Kontoführungsgebühr übersteigt die Pauschale von 16 €, dementsprechend möchte ich diesen Wert gerne angeben.
    Aber hier kann man ja nur zwischen folgenden Punkten wählen: Inseratskosten, Kosten Fotokopien, Reisekosten, Schreibmaterial, Telefonkosten.

    Könnt ihr mir hier weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    du kannst freien Text eingeben

    Kto-führung unter Sonstiges Zeile 47 - auch freier Text.
    Als AN wirst du ielleicht glaubhaft machen müssen, dass deine Ktogebühren höher als 16.- sind.
    Du darfst nämlich nur den beruflichen Teil hernehmen.
    Also Überweisungskosten von z.Bsp Strom, Einkauf, Miete kannst du nicht berücksichtigen
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Jim0401
      Neuer Benutzer
      • 07.05.2021
      • 12

      #3
      Hallo,

      Ich nutze das mein Elster Programm im Internet Browser. Da konnte ich irgendwie keinen freien Text eintragen..nur das drop down Fenster..

      Ich meine Entgeltabschluss kosten. Das fällt ja an, um das Konto führen zu können? Ich meine damit nicht kosten für Tan oder Überweisungen...

      Gruß
      Jim

      Kommentar

      • Jim0401
        Neuer Benutzer
        • 07.05.2021
        • 12

        #4
        Bei den Arbeitsmitteln ist es ebenfalls so, dass ich nicht freien Text eingeben kann ... Oder wo muss man drauf klicken...

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15381

          #5
          Zitat von Jim0401 Beitrag anzeigen
          wo muss man drauf klicken...
          Auf das Eingabefeld. Warum soll das nicht möglich sein?

          Kommentar

          • Jim0401
            Neuer Benutzer
            • 07.05.2021
            • 12

            #6
            Perfekt, das hat geklappt. ich hatte es gar nicht probiert wegen der Auswahlfunktion....
            Zuletzt geändert von Jim0401; 08.05.2021, 11:04.

            Kommentar

            • dani_s
              Benutzer
              • 05.05.2014
              • 63

              #7
              Ich klinke mich hier mal ein weil ich nicht extra einen Thread aufmachen mag.
              Macht es überhaupt Sinn Werbungskosten anzugeben (Fahrten zur Arbeit)
              wenn man eh unter den 1000€ Pauschbetrag landen wird?
              Oder kann man gleich alles weglassen weil das FA ja 1000€ als Pauschbetrag anrechnet?

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7872

                #8
                Kann man weglassen, die 1.000 € werden automatisch aufgrund § 9a EStG berücksichtigt - sofern sofern der Arbeitslohn auch mindestens 1.000 € beträgt.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                • dani_s
                  Benutzer
                  • 05.05.2014
                  • 63

                  #9
                  dachte ich mir schon.Ich hatte immer Jahrelang den Arbeitsweg angegeben und war eh immer unter den Pauschbetrag.
                  In dem Bescheid wird dann alles immer aufgelistet. Ich denke zum Zwecke der Übersicht kann man sich das
                  sparen wenn man eh unter den 1000€ ist ;-)

                  Kommentar

                  • Picard777
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.05.2006
                    • 7872

                    #10
                    Sorry, eine Ausnahme fällt mir noch ein: Soweit Du steuerfreie Arbeitgebererstattungen bekommen hast, solltest Du natürlich auch die dazugehörigen Werbungskosten erklären, so dass sich das meist ausgleichen wird. Anderenfalls "erklärst" Du nämlich durch die Nichteintragung sonst, dass Du gar keine entsprechenden Werbungskosten hattest und der Arbeitgeber die Kosten gar nicht steuerfrei zahlen dürfte. Du läufst dadurch dann Gefahr, dass das Finanzamt konsequent Deinen steuerpflichtigen Arbeitslohn erhöht.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    Kommentar

                    • dani_s
                      Benutzer
                      • 05.05.2014
                      • 63

                      #11
                      Ah ok das ist interessant. letztes Jahr hatte ich noch keine steuerfreie Arbeitgebererstattungen.
                      Für dieses Steuerjahr wird sich das aber ändern, Zuschuss zu den öffentlichen Verkehrsmitteln
                      zählen sicherlich zu den steuerfreien Arbeitgebererstettungen.!?
                      Ich dachte wenn man eh unter den pauschbetrag ist das man dann die Werbungskosten
                      nicht wirklich ausfüllen muß da eh der pauschbetrag dann genommen wird.

                      Kommentar

                      • Picard777
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.05.2006
                        • 7872

                        #12
                        Das erwähntest Du schon. Stimmt ja auch, der Pauschbetrag wird ja auch genommen bei den Werbungskosten, also den Ausgaben. Aber der Arbeitslohn, also die Einnahmen, werden ggf. erhöht.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        • dani_s
                          Benutzer
                          • 05.05.2014
                          • 63

                          #13
                          Ja das leuchtet ein.
                          Also man muß das quasi nur genau ausfüllen wenn man Einnahmen hat
                          in Folge von steuerfreien AG Zuschüssen. Wahrscheinlich auch Dienstreisen
                          wo man steuerfrei ja auch was bekommt.

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45933

                            #14
                            Wahrscheinlich auch Dienstreisen wo man steuerfrei ja auch was bekommt.
                            Wenn ein Wert unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung steht, musst du deine Dienstreisen erklären,sonst nicht.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            • FIGUL
                              Neuer Benutzer
                              • 05.03.2012
                              • 8544

                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wenn ein Wert unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung steht, musst du deine Dienstreisen erklären,sonst nicht.
                              Hallo,

                              das stimmt so nicht,
                              Es kann durchaus kein Wert im Feld stehen und du hattest Kosten für Dienstreisen (Verpflegungsmehraufwand),
                              dass dadurch deine Werbungskosten über 1000.- liegen.
                              Was Charlie meinte gilt nur für gesamte Werbungskosten unter 1000.-
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

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