Kirchensteuer

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  • Laie123
    Erfahrener Benutzer
    • 07.04.2015
    • 263

    #1

    Kirchensteuer

    Habe ml eine Frage: kommerzielle Software trägt die Kirchensteuer aus Vorauszahlungen automatisch bei Sonderausgaben-Kirchensteuer in die Steuererklärung ein. Macht Mein Elster das auch. ?
  • reckoner
    Erfahrener Benutzer
    • 27.12.2009
    • 5920

    #2
    Hallo,

    nein, das macht Elster nicht.
    Es kommt aber später eine Fehlermeldung, man kann es also nicht vergessen (wie so manche andere Dinge).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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    • FIGUL
      Neuer Benutzer
      • 05.03.2012
      • 8544

      #3
      Hallo,

      wie soll das gehen?
      Automatischer Eintrag der KiSt-Vorauszahlung?
      Woher hat die Anwendng die Daten?
      oder bei Mein Elster - woher soll da eine Fehlermeldung kommen?
      Die kommt doch nur wenn die KiSt in der Anlage Sonderausgaben geringer ist als in Anlage N.
      Da taucht doch ohne händische Eingabe gar keine Nach-oder Vorauszahlung auf
      Gruß FIGUL

      Kommentar

      • reckoner
        Erfahrener Benutzer
        • 27.12.2009
        • 5920

        #4
        Hallo,

        Woher hat die Anwendng die Daten?
        Aus der Anlage N.

        oder bei Mein Elster - woher soll da eine Fehlermeldung kommen?
        ??? - es kommt eine Fehlermeldung, die Frage "woher" ist Unsinn.

        Die kommt doch nur wenn die KiSt in der Anlage Sonderausgaben geringer ist als in Anlage N.
        Ebend. <sic>

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar

        • Laie123
          Erfahrener Benutzer
          • 07.04.2015
          • 263

          #5
          Habe da so gemeint, meine Steuer-Software bietet die Möglichkeit die Vorauszahlungen einzutragen. Also die Software hat die vorausgezahlte Kirchensteuer und trägt die bei Sonderausgaben-Kirchensteuer- ein..

          Kommentar

          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            @reckoner,

            Frage TE : kommerzielle Software trägt die Kirchensteuer aus Vorauszahlungen automatisch bei Sonderausgaben-Kirchensteuer in die Steuererklärung ein. Macht Mein Elster das auch. ?

            Deine Antwort:
            nein, das macht Elster nicht.
            Es kommt aber später eine Fehlermeldung, man kann es also nicht vergessen (wie so manche andere Dinge).

            und das ist ja wohl daneben

            und ich kann die Vorauszahlungen eintragen.
            unter- weitere Daten hinzufügen

            Anders macht es keinen Sinn
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45997

              #7
              Eine Fehlermeldung gibt es allenfalls, wenn für zwei kirchensteuerpflichtige Ehegatten nacheinander Lohnsteuerbescheinigungen abgerufen werden,

              weil der zweite Abruf den ersten überschreibt. Generell löscht jeder Abruf immer alle vorherigen Einträge, auch die manuellen. Einzelheiten siehe hier:

              Der Fehler wurde im Juli 2025 endlich behoben ! Das Thema wird nicht weiter angepinnt. Aus meinen Versorgungsbezügen wird Kirchenlohnsteuer einbehalten, daneben leiste ich Kirchensteuervorauszahlungen. Im Jahr 2020 habe ich außerdem eine Kirchensteuerabschlusszahlung für 2019 geleistet. Alle Zahlungen habe ich einzeln in
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • reckoner
                Erfahrener Benutzer
                • 27.12.2009
                • 5920

                #8
                Hallo,

                und das ist ja wohl daneben
                Wo ist das denn daneben?

                Die Frage war, ob Elster das - genauso wie die Alternativsoftware - automatisch macht, und das macht Elster nicht.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                • FIGUL
                  Neuer Benutzer
                  • 05.03.2012
                  • 8544

                  #9
                  Hallo,

                  natürlich macht das Mein Elster. ich muss nur den Betrag bei Vorauszahlungen eintragen
                  bezieht sich auf #5
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45997

                    #10
                    Es geht um folgende Aussage im Beitrag #2:

                    Es kommt aber später eine Fehlermeldung, man kann es also nicht vergessen (wie so manche andere Dinge).
                    die nun mal so nicht stimmt. Mir wurden die Vorauszahlungen beim Bescheinigungsabruf gelöscht und natürlich kam da keine Fehlermeldung,

                    denn die Kirchenlohnsteuer wurde bei den Sonderausgaben neu eingetragen und die stimmte ja mit dem Wert in meiner Anlage N überein.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • FIGUL
                      Neuer Benutzer
                      • 05.03.2012
                      • 8544

                      #11
                      Hallo,

                      genau das hab ich auch gemeint
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar

                      • reckoner
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.12.2009
                        • 5920

                        #12
                        Hallo,

                        ich verstehe nicht was ihr mit dem Bescheinigungsabruf wollt, davon ist hier doch gar keine Rede (und von mir schon gar nicht, ich spreche niemals davon).

                        natürlich macht das Mein Elster. ich muss nur den Betrag bei Vorauszahlungen eintragen
                        Wo trägt man das denn ein?
                        Ich lerne ja gerne dazu, aber vor 2 Wochen bei der letzten Erklärung die ich gemacht habe musste man die Kirchensteuern bei den Sonderausgaben nochmals eintragen, da ging nichts automatisch. Hat sich da was geändert?

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45997

                          #13
                          ... die ich gemacht habe musste man die Kirchensteuern bei den Sonderausgaben nochmals eintragen, da ging nichts automatisch. Hat sich da was geändert?
                          Wenn der Bescheinigungsabruf genutzt wird, wird die Kirchenlohnsteuer nicht nur in die Anlage N geschrieben, sondern auch in die Anlage Sonderausgaben.

                          Alle in der Anlage Sonderausgaben bereits vorhandenen Kirchensteuereinträge werden dabei entfernt. Du bekommst keinen Warnhinweis, weil

                          ja angeblich alles passt. Der Kirchenlohnsteuereintrag in der Anlage Sonderausgaben entspricht genau dem Wert in der Anlage N. Wenn du die Anlage N

                          manuell ausfüllst und dabei den Eintrag in die Anlage Sonderausgaben vergisst, wirst du gewarnt, aber eben nur dann !
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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