Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt) angegeben
Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt) angegeben
Kann mir da jemand sagen ob ich da doch etwas eintragen muss ? Und wenn ja, was genau?
Gruß Tine
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