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    Hilfe bei gefundene Fehler und Konflickte

    Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt) angegeben
    und

    Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt) angegeben
    Wenn ich meine fertigen Angaben über "Prüfen und Steuer berechnen" abgeben möchte kommen diese Fehlermeldungen.. allerdings habe ich dort nichts anzugeben bzw. habe ich dort auch nichts eingefügt.

    Kann mir da jemand sagen ob ich da doch etwas eintragen muss ? Und wenn ja, was genau?

    Gruß Tine

    #2
    allerdings habe ich dort nichts anzugeben bzw. habe ich dort auch nichts eingefügt.
    Du meinst die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ? Was hast du denn dort eingetragen ?

    Du schreibst hier unter ElsterFormular, das Programm wird für 2020 nicht mehr angeboten.

    Arbeitest du mit der Webanwendung Mein ELSTER ? Welche Veranlagungsart liegt vor ? Lebst du allein ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, ich arbeite mit mein ELSTER.

      Ich soll bei Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ( geringfügige Beschäftigungungen im Privathaushalt ( minijobs) etwas eintragen.

      Wir leben zu dritt in einem Haushalt. Ich bin aber alleinstehend.

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        #4
        Ich verschiebe das Thema mal in das passende Unterforum für die Webanwendung Mein ELSTER.

        Welche Art von Aufwendungen hast du denn überhaupt geltend gemacht ? Die Anlage braucht man ja nur, wenn man Aufwendungen hat.

        Du hast dann die anderen Personen auf Seite 4 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen erfasst ?

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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