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Hilfe bei Angaben zu Kindern

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    Hilfe bei Angaben zu Kindern

    Hallo, ich habe alle Angaben zu den Kindern eingegeben für die Erklärung 2015. Wir sind nicht verheiratet. Die Kinderbetreuungskosten trägt meine Partnerin, Kindergeld bezieht sie.

    Angaben zu den Betreuungskosten aus 2015 wissen wir leider nicht mehr. Diese wurden ja auch in der Erklärung 2015 meiner Partnerin berücksichtigt. Muss ich die Kosten dennoch mit angeben?

    #2
    AW: Hilfe bei Angaben zu Kindern

    Das kommt darauf an, was deine Partnerin für 2015 zu den Kinderbetreuungskosten erklärt hat.

    Wenn ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile besteht und von ihr 100% geltend gemacht wurden, besteht kein Erklärungsbedarf für dich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Hilfe bei Angaben zu Kindern

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das kommt darauf an, was deine Partnerin für 2015 zu den Kinderbetreuungskosten erklärt hat.

      Wenn ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile besteht und von ihr 100% geltend gemacht wurden, besteht kein Erklärungsbedarf für dich.
      okay, vielen Dank - genau so ist es bei uns.

      Kommentar

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