Hallo, ich habe alle Angaben zu den Kindern eingegeben für die Erklärung 2015. Wir sind nicht verheiratet. Die Kinderbetreuungskosten trägt meine Partnerin, Kindergeld bezieht sie.
Angaben zu den Betreuungskosten aus 2015 wissen wir leider nicht mehr. Diese wurden ja auch in der Erklärung 2015 meiner Partnerin berücksichtigt. Muss ich die Kosten dennoch mit angeben?
Angaben zu den Betreuungskosten aus 2015 wissen wir leider nicht mehr. Diese wurden ja auch in der Erklärung 2015 meiner Partnerin berücksichtigt. Muss ich die Kosten dennoch mit angeben?
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