Guten Tag,
Ich erstelle gerade meine EÜR für das Jahr 2020. Ich habe für mein Kleingewerbe unteranderem Werbeanzeigen auf Facebook geschaltet. Da ich als Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerreglung eingetragen bin muss ich ja die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse Charge Verfahren selbst an das Finanzamt abführen.
Beispiel: Ich zahle 100€ an Facebook (Sitz im Ausland) und muss 19% also 19€ an das Finanzamt zahlen soweit ich weiß.
Meine Frage: Wo kann/soll ich das nun bei Elster angeben?
Ich hoffe jemand kann mir helfen
mfg
Felix
Ich erstelle gerade meine EÜR für das Jahr 2020. Ich habe für mein Kleingewerbe unteranderem Werbeanzeigen auf Facebook geschaltet. Da ich als Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerreglung eingetragen bin muss ich ja die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse Charge Verfahren selbst an das Finanzamt abführen.
Beispiel: Ich zahle 100€ an Facebook (Sitz im Ausland) und muss 19% also 19€ an das Finanzamt zahlen soweit ich weiß.
Meine Frage: Wo kann/soll ich das nun bei Elster angeben?
Ich hoffe jemand kann mir helfen
mfg
Felix
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