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Reverse Charge in EÜR eintragen

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    Reverse Charge in EÜR eintragen

    Guten Tag,

    Ich erstelle gerade meine EÜR für das Jahr 2020. Ich habe für mein Kleingewerbe unteranderem Werbeanzeigen auf Facebook geschaltet. Da ich als Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerreglung eingetragen bin muss ich ja die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse Charge Verfahren selbst an das Finanzamt abführen.

    Beispiel: Ich zahle 100€ an Facebook (Sitz im Ausland) und muss 19% also 19€ an das Finanzamt zahlen soweit ich weiß.

    Meine Frage: Wo kann/soll ich das nun bei Elster angeben?

    Ich hoffe jemand kann mir helfen

    mfg
    Felix

    #2
    Es geht um die EÜR ? Wie wäre es mit Zeile 64, Kennzahl 186 der EÜR, immer vorausgesetzt, du hast diese 13b-Umsätze auch bereits 2020 angemeldet

    und die Umsatzsteuer abgeführt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es geht um die EÜR ? Wie wäre es mit Zeile 64, Kennzahl 186 der EÜR, immer vorausgesetzt, du hast diese 13b-Umsätze auch bereits 2020 angemeldet

      und die Umsatzsteuer abgeführt.
      -----
      Hi danke für die Antwort,

      Ich glaube nicht das diese Kosten dahin kommen. Ich zahle durch die Kleinunternehmerreglung ja keine Umsatzsteuer.
      mfg

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        #4
        Ich glaube nicht das diese Kosten dahin kommen. Ich zahle durch die Kleinunternehmerreglung ja keine Umsatzsteuer.
        Ich glaube, da irrst du dich: https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI1342181.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Felix Winterberg Beitrag anzeigen
          ... muss ich ja die Mehrwertsteuer im Rahmen des Reverse Charge Verfahren selbst an das Finanzamt abführen
          Und was wird in Zeile 64 abgefragt?

          An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

            Und was wird in Zeile 64 abgefragt?
            Zeile 64 "An das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer (Die Regelung zum 10-Tageszeitraum nach § 11 Absatz 2 Satz 2 EStG ist zu beachten)"





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              #7
              Sag ich doch

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                #8
                Angemeldet scheint er das nicht zu haben, obwohl Kleinunternehmer solche Umsätze grundsätzlich vierteljährlich anmelden müssten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Angemeldet scheint er das nicht zu haben, obwohl Kleinunternehmer solche Umsätze grundsätzlich vierteljährlich anmelden müssten.
                  Das vermute ich auch. Allerdings wird ihm wohl nicht viel passieren wenn er das jetzt mit der Umsatzsteuererklärung nachholt (kleiner Wink mit dem Laternenpfahl ). Dann kommt's in die EÜR für 2021.

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                    #10
                    Ich hole diesen Thread hoch, weil ich ihn über Google gefunden habe.

                    Der Thread verwirrt mich. Warum ist die Rede von Umsätzen, die er hätte anmelden müssen? Es geht doch um Kosten, die er selbst als Kunde gegenüber Facebook als Dienstleister hatte? Und auf diese Kosten muss er nun via Reverse Charge die Steuern zahlen? Das muss doch unterschiedlich gehandhabt werden, oder?

                    Ich lese in dem Zusammenhang immer von Umsatzsteuer-Voranmeldung, aber von der ist man ja als Kleinunternehmer ausgenommen. (Es sei denn, man wird konkret vom Finanzamt dazu aufgefordert!?)

                    Oder muss man das proaktiv machen, wenn es wie hier um das Beispiel Facebook geht?

                    Nach dem aktualisierten Umsatzsteuer-Anwendungserlass sind damit zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet:
                    • Kleinunternehmer, die die Umsatzsteuer für Warenbezüge aus EU-​Mitgliedstaaten ins Inland entrichten müssen (innergemeinschaftliche Erwerbe, § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG),
                    • Kleinunternehmer, die als Leistungsempfänger (= Kunde) die Umsatzsteuer entrichten müssen (Reverse-Charge-Verfahren, § 13b Abs. 5 UStG),
                    https://www.buhl.de/steuernsparen/kl...-voranmeldung/

                    Auf jeden Fall wurde im beschriebenen Fall ja nichts im Voraus angemeldet, sondern es muss etwas neues Unangemeldetes bezahlt werden?
                    Zuletzt geändert von DrSpaceman; 10.10.2021, 15:56.

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                      #11
                      Wenn ich mich richtig erinnere, wurden alle Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer-ID damals angeschrieben und auf die Voranmeldepflicht hingewiesen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich les mir den Thread jetzt nicht mehr durch.

                        Wenn man in einem Laden in der Stadt etwas kauft, dann zahlt man den Nettopreis + Umsatzsteuer.

                        Wenn man als Unternehmer - auch als Kleinunternehmer! - in Frankreich etwas kauft, dann zahlt man nur den Nettopreis. Hier gibt man dann eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, um die Steuer abzuführen.

                        Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer. Deshalb heißen die vierteljährlichen Anmeldungen während des Jahres Voranmeldungen.

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