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Unverständl. Steuerberechnung bei Einkommensersatzleistungen m. Progressionsvorbehalt

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    Unverständl. Steuerberechnung bei Einkommensersatzleistungen m. Progressionsvorbehalt

    Als ehrenamtlicher kirchlicher Flüchtlingshelfer unterstütze ich eine Familie bei der Steuererklärung für 2020.
    Zusammenveranlagung, Ehemann berufstätig, Ehefrau nicht, 3 kleinere Kinder.
    Zu versteuerndes Einkommen (nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen): 16.943 €

    Jüngstes Kind Ende 06/2020 geboren, Erziehungsgeld für 2020 von 07/20-12/20 <> 6 x 375 € = 2250 €
    Das Erziehungsgeld wurde im Hauptvordruck, Zeile 43, obligatorisch als Lohnersatzleistung angegeben (mit Progressionsvorbehalt).
    Angabe erfolgte zunächst aus Versehen beim Ehemann.
    Ergebnis der Steuerberechnung :
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 16.943. . . 0,2709 v.H. . . . . . . 45
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

    Nach Eintragung des Erziehungsgeldes bei der Ehefrau statt dem Ehemann war das Ergebnis wie folgt:
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 16.943. . . . . . . v H
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0

    Die Differenz ist für mich unverständlich. Eigentlich hängt der gem. Splittingtabelle ermittelte Steuersatz vom zu versteuernden Einkommen und von der Höhe der Einkommensersatzleistung ab. Die Zuordnung dieser Leistung zum Ehemann oder zur Ehefrau sollte m.E. keine Rolle spielen (dachte ich).

    P.S.: Die Steuerberechnungen in Mein Elster erfolgten letztes Wochenende, sind also programmtechnisch aktuell.
    Gruß be.assmann

    #2
    Mit welcher Anwendung hast Du die Berechnung denn durchgeführt? Du fragst im Unterforum zu Forum selbst, aber im Forum ist keine Steuerberechnung möglich.

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      #3
      Hab's zusammengeführt.

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        #4
        Sorry. Etwas peinlich, wenn man es eigentlich besser weiß. Ich habe den Beitrag neu gepostet unter Mein Elster und nun die doppelte Ausführung gelöscht.
        Gruß be.assmann

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          #5
          Das unterschiedliche Ergebnis der Steuerberechnung ist korrekt.

          Der Grundfreibetrag der Eheleute beträgt: EUR 18.816.

          Der Ehemann erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dabei sind von den Einnahmen auf Steuerkarte die tatsächlichen Werbungskosten, mindestens der Werbungskostenpauschbetrag von EUR 1.000 abzuziehen. Ein zusätzlicher Abzug des Werbungskostenpauschbetrags beim Ehemann kann bei den Progressionseinkünften nicht erfolgen.

          Werden die Progressionseinkünfte dem Ehemann zugeordnet, wird die Schattenrechnung für die Ermittlung des Steuersatzes von einem fiktiven zu versteuernden Einkommen von EUR 16.943 + Erziehungsgeld EUR 2.250 = EUR 19.193 vorgenommen. Dieses fiktive Einkommen liegt um EUR 377 über dem Grundfreibetrag, mit dem Ergebnis, dass auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Progressionseinkünfte) von EUR 16.943 der Steuersatz anzuwenden ist, den die Eheleute zu zahlen hätten, wenn das zu versteuernde Einkommen EUR 19.193 betragen würde (Steuersatz hier: 0,2709 v. H.).

          Die Ehefrau erzielt keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sodass die Progressionseinkünfte bei ihr zunächst um den Werbungskostenpauschbetrag von EUR 1.000 vermindert werden.

          Die Schattenrechnung für die Ermittlung des Steuersatzes wird dann von einem fiktiven zu versteuernden Einkommen von EUR 16.943 + Erziehungsgeld EUR 2.250 abzgl. Werbungskostenpauschbetrag EUR 1.000 = EUR 18.193 vorgenommen. Der Steuersatz beträgt 0,000 v. H., weil auch das fiktive zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags von EUR 18.816 liegt.

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            #6
            Das unterschiedliche Ergebnis der Steuerberechnung ist korrekt.
            Zum Einstand gleich eine absolut professionelle Antwort, alle Achtung !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank. Im Prinzip habe ich die Erklärung verstanden. Leider kann ich jedoch im Falle der Zuordnung zum Ehemann den Steuersatz 0,2709% (4-stellig abgerundet) bei meiner eigenen Berechnung nicht nachvollziehen. Meine Excel-Tabelle konnte ich leider nicht hochladen. Wie komme ich auf den Steuerbetrag 52 € für ein fiktives Einkommen von 19.193 € ?
              Ich komme durch Interpolation zwischen 19.100 € und 19.200 € leider auf eine Steuer von 53 € und damit auf einen falschen Steuersatz.

              Gruß be.assmann

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                #8
                Hallo,

                die Steuer beträgt (EG Ehemann) lt. Berechnung 45.-
                Was willst du mit 52.-?
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von be.assmann Beitrag anzeigen
                  Leider kann ich jedoch im Falle der Zuordnung zum Ehemann den Steuersatz 0,2709% (4-stellig abgerundet) bei meiner eigenen Berechnung nicht nachvollziehen. Meine Excel-Tabelle konnte ich leider nicht hochladen. Wie komme ich auf den Steuerbetrag 52 € für ein fiktives Einkommen von 19.193 € ?
                  Ich komme durch Interpolation zwischen 19.100 € und 19.200 € leider auf eine Steuer von 53 € und damit auf einen falschen Steuersatz.
                  Indem man die Formel nach §32a EStG verwendet. Die ESt 2020 nach Splittingtabelle für ein fiktives zvE von 19.193€ ist 52€. Da wird nichts aus irgendwelchen Tabellen intepoliert.

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                    #10
                    Die Berechnung der Steuer ist in § 32 a EStG geregelt, wie multi bereits geschrieben hat.

                    Im Grunde macht man einen Umweg über die Berechnung nach der Grundtabelle. Das Einkommen von zusammenveranlagten Eheleuten wird halbiert, die Einkommensteuer nach der Grundtabelle berechnet und dann wieder mit 2 multipliziert.

                    Das obige Beispiel rechnet sich dann bei Berücksichtigung der Progressionseinkünfte beim Ehemann so:

                    Fiktives zu versteuerndes Einkommen einschließlich Erziehungsgeld: EUR 19.193 => davon 1/2 = EUR 9.596 (abgerundet auf volle EUR)
                    anschließend erfolgt die Berechnung gemäß der Formel in § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG: (972,87 × y + 1.400) × y
                    dabei ist y ein zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Betrag => 9.596 - Grundfreibetrag 9.408 = 188 geteilt durch 10000 = 0,0188

                    (972,87 x 0,0188 + 1.400) x 0,0188 = EUR 26 (abgerundet auf volle EUR)
                    Steuer für die Splittungtabelle: EUR 26 x 2 = EUR 52

                    Der Steuersatz berechnet sich abschließend, gemäß Dreisatz: 52 / 19193 x 100 = 0,2709

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                      #11
                      Erst einmal Danke für die kompetente Erläuterung. Man kann hieraus lernen, dass es keine amtliche Grundtabelle und Spliingtabelle mehr gibt. Stattdessen gibt es mehrere kontinuierliche bzw. stetige und abschnittsweise wirksame Funktionen, nach denen die Steuern berechnet werden. Die von mir vorher aus dem Internet verwendete Steuertabelle 2020 in Hunderterschritten führte nicht zum exakten Ergebnis, auch wenn die Differenz im obigen Fall nur 1 Euro war.
                      Gruß be.assmann

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                        #12
                        Hallo,

                        da musst du nur suchen.
                        Du findest im Internet den Rechenvorgang wie von Cast beschrieben.
                        Ebenso die Tabellen in 1-er Schritten.
                        https://einkommensteuertabellen.fina...ngtabelle/2020

                        Was du daraus lernst und wozu???
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          @Figul: Na ja, ich habe nun einen Teil des Algorithmus ausbaufähig in Excel und blicke etwas besser durch die Berechnungsweise durch.
                          Gruß be.assmann

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