Hallo zusammen,
ich habe heute meinen Steuerbescheid erhalten und festgestellt, dass meine Werbungskosten nicht für den Verlustvortrag berücksichtigt wurden.
Ich studiere als Zweitausbildung und habe im vergangenen Jahr knapp 3800€ an Studiengebühren bezahlt. Diese habe ich bei der Est als Fortbildungskosten angegeben.
Da ich 2020 keine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit hatte, müssten diese doch als Verlustvortrag angerechnet werden. Oder liege ich da falsch?
Als Erläuterung zur Festsetzung schreiben sie folgendes: "Es liegen keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Daher ist ein Abzug von Werbungskosten nicht möglich. Studiengebühren sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar."
Warum sind sie nicht abziehbar? Für 2019 wurden sie mir doch auch als Verlustvortrag angerechnet.
Liegt es vielleicht daran, dass ich vergessen habe, bei der Est die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzuhaken?
Hoffe jemand kann mir helfen.
Danke und viele Grüße
ich habe heute meinen Steuerbescheid erhalten und festgestellt, dass meine Werbungskosten nicht für den Verlustvortrag berücksichtigt wurden.
Ich studiere als Zweitausbildung und habe im vergangenen Jahr knapp 3800€ an Studiengebühren bezahlt. Diese habe ich bei der Est als Fortbildungskosten angegeben.
Da ich 2020 keine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit hatte, müssten diese doch als Verlustvortrag angerechnet werden. Oder liege ich da falsch?
Als Erläuterung zur Festsetzung schreiben sie folgendes: "Es liegen keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Daher ist ein Abzug von Werbungskosten nicht möglich. Studiengebühren sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar."
Warum sind sie nicht abziehbar? Für 2019 wurden sie mir doch auch als Verlustvortrag angerechnet.
Liegt es vielleicht daran, dass ich vergessen habe, bei der Est die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzuhaken?
Hoffe jemand kann mir helfen.
Danke und viele Grüße
Kommentar