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Werbungskosten für Verlustvortrag wurden nicht berücksichtigt

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    Werbungskosten für Verlustvortrag wurden nicht berücksichtigt

    Hallo zusammen,

    ich habe heute meinen Steuerbescheid erhalten und festgestellt, dass meine Werbungskosten nicht für den Verlustvortrag berücksichtigt wurden.

    Ich studiere als Zweitausbildung und habe im vergangenen Jahr knapp 3800€ an Studiengebühren bezahlt. Diese habe ich bei der Est als Fortbildungskosten angegeben.
    Da ich 2020 keine Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit hatte, müssten diese doch als Verlustvortrag angerechnet werden. Oder liege ich da falsch?

    Als Erläuterung zur Festsetzung schreiben sie folgendes: "Es liegen keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Daher ist ein Abzug von Werbungskosten nicht möglich. Studiengebühren sind grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar."

    Warum sind sie nicht abziehbar? Für 2019 wurden sie mir doch auch als Verlustvortrag angerechnet.

    Liegt es vielleicht daran, dass ich vergessen habe, bei der Est die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzuhaken?

    Hoffe jemand kann mir helfen.

    Danke und viele Grüße


    #2
    Hallo,

    Einspruch
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      An dem fehlenden Haken liegt es nicht. Leg Einspruch ein und verweise mit Beleg auf Deine abgeschlossene Vorausbildung / Erststudium. Weitere Fragen klärst du mit Deinem steuerlichen Berater, denn das Thema hat mit Elster nichts zu tun.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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