Hallo,
ich habe derzeit mehrere Rechnung (Leistung keine Gegenstände) aus dem EU Ausland und aus Drittländer (England) bei denen auch die Mehrwertsteuer von 19% ausgewiesen ist, da ich meine Umsatzsteuer ID noch nicht erhalten haben (beantragt aber noch nicht erhalten). Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich die Rechnungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben soll. Da ich aufgrund fehlender Ust.-ID das Reverse-Charge Verfahren hier nicht anwenden kann muss ich nach meiner Recherche wie folgt vorgehen:
Rechnung in Höhe von 100,- netto plus 19% MwSt. = 119,- brutto. Da aber trotzdem § 13b UStG greift und ich Leistungsempfänger als Steuerschuldner bin würde ich wie folgt vorgehen.
1. Rechnung aus Drittland (England) in Kz 84 in Elster den Rechnungsbruttobetrag von 119,- eingeben und in Kz 85 von 119,- die 19% MwSt. angeben. Somit 22,61 €. Diese dann bei "Abziehbare Vorsteuerbeträge" in Zeile Kz 67 in Höhe von 22,61€ eintragen. Somit habe ich meine Steuerschuld beglichen ?
2. Rechnung aus EU-Ausland in Kz 46 in Elster den Rechnungsbruttobetrag von 119,- eingeben und in Kz 47 von 119,- die 19% MwSt. angeben. Somit 22,61 €. Diese dann bei "Abziehbare Vorsteuerbeträge" in Zeile Kz 67 in Höhe von 22,61€ eintragen. Somit habe ich meine Steuerschuld beglichen ?
weitere Möglichkeiten:
- Rechnung nicht in der Umsatzsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigen? oder
- Gezahlte Mwst. nur unter Kz67 als Vorsteuer abziehen?
Danke schonmal für die Antworten.
ich habe derzeit mehrere Rechnung (Leistung keine Gegenstände) aus dem EU Ausland und aus Drittländer (England) bei denen auch die Mehrwertsteuer von 19% ausgewiesen ist, da ich meine Umsatzsteuer ID noch nicht erhalten haben (beantragt aber noch nicht erhalten). Jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich die Rechnungen in der Umsatzsteuer-Voranmeldung angeben soll. Da ich aufgrund fehlender Ust.-ID das Reverse-Charge Verfahren hier nicht anwenden kann muss ich nach meiner Recherche wie folgt vorgehen:
Rechnung in Höhe von 100,- netto plus 19% MwSt. = 119,- brutto. Da aber trotzdem § 13b UStG greift und ich Leistungsempfänger als Steuerschuldner bin würde ich wie folgt vorgehen.
1. Rechnung aus Drittland (England) in Kz 84 in Elster den Rechnungsbruttobetrag von 119,- eingeben und in Kz 85 von 119,- die 19% MwSt. angeben. Somit 22,61 €. Diese dann bei "Abziehbare Vorsteuerbeträge" in Zeile Kz 67 in Höhe von 22,61€ eintragen. Somit habe ich meine Steuerschuld beglichen ?
2. Rechnung aus EU-Ausland in Kz 46 in Elster den Rechnungsbruttobetrag von 119,- eingeben und in Kz 47 von 119,- die 19% MwSt. angeben. Somit 22,61 €. Diese dann bei "Abziehbare Vorsteuerbeträge" in Zeile Kz 67 in Höhe von 22,61€ eintragen. Somit habe ich meine Steuerschuld beglichen ?
weitere Möglichkeiten:
- Rechnung nicht in der Umsatzsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigen? oder
- Gezahlte Mwst. nur unter Kz67 als Vorsteuer abziehen?
Danke schonmal für die Antworten.
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