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Werbungskosten Unfallversicherung

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    Werbungskosten Unfallversicherung

    Im Forum habe ich schon einiges gelesen bezüglich der Unfallversicherung. Ich habe auch zwischenzeitlich herausgefunden, dass es für mich günstiger ist, diese Kosten zu 50 % in die Anlage Vorsorgeaufwand und zu 50 % bei den Werbungskosten einzutragen. Allerdings finde ich in ELSTER für das Jahr 2017 keine passende Stelle, wo ich den Betrag bei den Werbungskosten eintragen kann. Kann mir bitte jemand sagen, wo genau ich den Betrag einsetzen kann. Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Zitat von Leo07 Beitrag anzeigen
    Allerdings finde ich in ELSTER für das Jahr 2017 keine passende Stelle
    Echt, ist die Seite 14 der Anlage N bei Dir nicht vorhanden?

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      #3
      Unter "Weitere Werbungskosten" und dort unter "Sonstiges (z.B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)".
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        L. E. Fant, eine einfache Antwort hätte völlig ausgereicht. Oder bist du nur hier, um dich über die Unwissenden lustig zu machen?

        Picard777, vielen Dank für deine schnelle und präzise Antwort; die war wenigstens zielführend.

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          #5
          Na ja, Deine Frage hat mit Elster nichts zu tun, das Rüsseltier hat Dich auf die richtige Seite geführt, "Sonstiges" ist ja auch so nicht ganz fernliegend, wenn sonst nichts passt, und wir hatten schon genug Leute, die nicht in der Lage waren, Anlagen oder Anlageseiten zu finden. Daher habe ich seine Antwort jetzt nicht so empfunden wie Du, aber Deine Meinung bleibt Dir natürlich unbenommen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Selbstverständlich hatte meine Frage mit Elster zu tun. Ich wollte wissen, wo genau ich bestimmte Kosten in Elster eintragen kann. Seitenzahlen helfen mir nicht weiter, da ich in Elster weder blättern kann noch Seitenzahlen angezeigt bekomme.

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              #7
              Natürlich werden die Seitenzahlen angezeigt. Man kann sie auch nicht unterdrücken.

              Anlage N.PNG
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 20.05.2021, 18:07.

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                #8
                ... da ich in Elster weder blättern kann noch Seitenzahlen angezeigt bekomme
                Blättern kann man doch auch und zwar ohne, dass die Gliederungsansicht links überhaupt eingeblendet ist oder wird.

                Auf jeder Seite unten gibt es Buttons < Vorherige Seite und Nächste Seite >
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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