Hallo liebe Community,
cool, dass für Elster ein Online-Forum existiert - Danke dafür schon einmal!
Ich erstelle zum ersten mal meine Steuererklärung mit Elster. Dazu habe ich mehrere Fragen zu den Themen:
Nun kurz zum Sachverhalt:
1. Arbeitslosengeld
Ich habe von der Agentur für Arbeit im Februar dieses Jahres ein Schreiben bekommen:
Frage 1: Kann mir jemand Hinweise geben, wo dieses in die Steuererklärung einzutragen ist bzw. wo folgendes in Elster zu finden ist?
- Anlage N, Zeile 28: Zeitraum der Nichtbeschäftigung & einmal --> Zeile 28 in N ist in Elster: Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen
- Hauptvordruck Zeile 96: die erhaltene Summe --> Zeile 96 finde ich gar nicht im Hauptvordruck
2. Kurzarbeit
Frage 2: Hier habe ich aktuell keine Dokumentation. Wer hätte mir dies ausstellen müssen; ebenfalls das Arbeitsamt?
Frage 3: Wo gebe ich hier die Dauer/Summe an?
Frage 4: Muss ich sonst noch etwas beachten, z.B. hinzuaddieren der Summen zu meinem Bruttoarbeitslohn? (Frage bezieht sich sowohl auf Arbeitslosengeld, als auch Kurzarbeit) Wobei ich dies schon fast ausschließen würde, da die entsprechende Stelle im Formular "Angaben zum Arbeitslohn" genannt wird; ich frage aber lieber noch einmal :-)
3. Weiterbildungen über die Agentur für Arbeit
Hier habe ich im März 2021 folgende Mitteilungen erhalten:
Entgeldbescheinigung der Agentur
Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld [...] und nehmen ab 15.02.2021 an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung teil. Mit dieser Entgeldbescheinigung erhalten Sie einen Nachweis über die an die Rentenversicherung gemeldeten Zeiten und Entgelte vor Ihrer Teilnahme an der Maßnahme.
Meldung zur Rentenversicherung
In der folgenden Tabelle sind die an die Rentenversicherung gemeldeten Zeiten und Entgelte genannt. Das angegebene Entgeld für die Rentenversicherung ist ein anderer Wert, als derjenige, der für den steuerlichen Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird. Für den Progressionsvorbehalt ist der Wert aus dem Leistungsnachweis nach Ziffer 1 maßgebend.
vom 16.01.21 bis 14.02.21: Summe X €
Grund der Abgabe: Ende des Leistungsbezuges
Frage 5: Muss ich hier etwas für die Steuererklärung 2020 berücksichtigen? Ist die Summe X irgendwo in Elster einzutragen? (Zeitraum hier ist ja 2021...)
Frage 6: Hätte ich nicht auch einen Brief zur 1. Weiterbildung ab 14.12.2020 bis 15.01.2021 erhalten müssen?
Frage 7: Wie ist "Für den Progressionsvorbehalt ist der Wert aus dem Leistungsnachweis nach Ziffer 1 maßgebend" zu verstehen?
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Ich erstelle zum ersten mal meine Steuererklärung mit Elster. Dazu habe ich mehrere Fragen zu den Themen:
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeit
- Weiterbildungen über die Agentur für Arbeit
Nun kurz zum Sachverhalt:
- 3 Monate Kurzarbeit im Jahr 2020
- 3 Monate Arbeitslos im Jahr 2020
- vier Weiterbildungen über die Agentur für Arbeit:
- 1. Weiterbildung: 14.12.2020 - 15.01.2021
- 2. Weiterbildung: 15.02.2021 - 12.03.2021
- 3. Weiterbildung: 15.03.2021 - 09.04.2021
- 4. Weiterbildung: 12.04.2021 - 07.05.2021
1. Arbeitslosengeld
Ich habe von der Agentur für Arbeit im Februar dieses Jahres ein Schreiben bekommen:
Leistungsnachweis über die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden gewährten Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch für das Kalendarjahr 2020".
Es handelt sich dabei um die Leistungsart "Arbeitslosengeld"
Es handelt sich dabei um die Leistungsart "Arbeitslosengeld"
- Anlage N, Zeile 28: Zeitraum der Nichtbeschäftigung & einmal --> Zeile 28 in N ist in Elster: Angaben zu Lohn- / Entgeltersatzleistungen
- Hauptvordruck Zeile 96: die erhaltene Summe --> Zeile 96 finde ich gar nicht im Hauptvordruck
2. Kurzarbeit
Frage 2: Hier habe ich aktuell keine Dokumentation. Wer hätte mir dies ausstellen müssen; ebenfalls das Arbeitsamt?
Frage 3: Wo gebe ich hier die Dauer/Summe an?
Frage 4: Muss ich sonst noch etwas beachten, z.B. hinzuaddieren der Summen zu meinem Bruttoarbeitslohn? (Frage bezieht sich sowohl auf Arbeitslosengeld, als auch Kurzarbeit) Wobei ich dies schon fast ausschließen würde, da die entsprechende Stelle im Formular "Angaben zum Arbeitslohn" genannt wird; ich frage aber lieber noch einmal :-)
3. Weiterbildungen über die Agentur für Arbeit
Hier habe ich im März 2021 folgende Mitteilungen erhalten:
Entgeldbescheinigung der Agentur
Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld [...] und nehmen ab 15.02.2021 an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung teil. Mit dieser Entgeldbescheinigung erhalten Sie einen Nachweis über die an die Rentenversicherung gemeldeten Zeiten und Entgelte vor Ihrer Teilnahme an der Maßnahme.
Meldung zur Rentenversicherung
In der folgenden Tabelle sind die an die Rentenversicherung gemeldeten Zeiten und Entgelte genannt. Das angegebene Entgeld für die Rentenversicherung ist ein anderer Wert, als derjenige, der für den steuerlichen Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird. Für den Progressionsvorbehalt ist der Wert aus dem Leistungsnachweis nach Ziffer 1 maßgebend.
vom 16.01.21 bis 14.02.21: Summe X €
Grund der Abgabe: Ende des Leistungsbezuges
Frage 5: Muss ich hier etwas für die Steuererklärung 2020 berücksichtigen? Ist die Summe X irgendwo in Elster einzutragen? (Zeitraum hier ist ja 2021...)
Frage 6: Hätte ich nicht auch einen Brief zur 1. Weiterbildung ab 14.12.2020 bis 15.01.2021 erhalten müssen?
Frage 7: Wie ist "Für den Progressionsvorbehalt ist der Wert aus dem Leistungsnachweis nach Ziffer 1 maßgebend" zu verstehen?
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