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    #16
    Wieso verstehe ich nicht so genau, aber es wird wohl seine Richtigkeit haben.
    Natürlich hat das seine Richtigkeit, in den Zeilen 10 und 11 musst du für 2020 auch nichts angeben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Das stimmt. Es is alles nicht so einfach.

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        #18
        Zitat von VirginieDu Beitrag anzeigen
        Vielen Dank für euere Hilfe. Die Fehlermeldung verschwindet nur wenn ich in den Zeilen 12, 13 und 14 keinen Prozentsatz eintrage. Wieso verstehe ich nicht so genau, aber es wird wohl seine Richtigkeit haben. Mit freundlichen Grüßen
        Ich verstehe eher nicht, warum du den Höchstbetrag für Pflegeaufwand verteilen willst, wenn du gar keinen Pflegeaufwand absetzen willst. Und noch schlimmer ist: Mein Elster versteht es auch nicht.

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          #19
          Ich habe gar nichts eingetragen bei Pflegekosten, ich mache nur Krankheitskosten geltend. Trotzdem werde ich aufgefordert die Pflegekosten, die in Zeile 14 angegeben wurden ( Zeile 14 ist aber leer) in Zeile 19 einzutragen.

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            #20
            Fehlermeldungen von Mein Elster sind im Normalfall logisch aufgebaut. In diesem Fall (siehe dein Ursprungsbeitrag) lautet sie:

            Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - beziehungsweise Pflegeleistungen im Rahmen von solchen) angegeben, es fehlt jedoch ein entsprechender Aufwand.
            Diesem Satz kann man drei Aussagen entnehmen:
            1. Es wurde ein abweichender Prozentsatz für die Verteilung des Höchstbetrages des § 35a EStG (geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - beziehungsweise Pflegeleistungen im Rahmen von solchen) angegeben.
            2. Es wurden weder geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - beziehungsweise Pflegeleistungen im Rahmen von solchen als Aufwand erklärt.
            3. Punkt 1 macht aufgrund Punkt 2 keinen Sinn.
            Nun kann man mit Nachdenken anfangen und versuchen, diese Aussagen nachzuvollziehen.
            • Wo werden geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt - sogenannte Minijobs - beziehungsweise Pflegeleistungen im Rahmen von solchen erklärt? In der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen, Zeile 4 bzw. Anlage Außergewöhnliche Belastungen Zeile 19.
            • Habe ich dort etwas erklärt? Nein.
            • Will ich dort etwas erklären? Nein, ich habe keinen Minijobber beschäftigt, auch nicht als Pflegekraft.
            • Also liegt der Fehler anscheinend nicht bei Punkt 2, da ich nicht vorhandene Minijobber in meinem Haushalt gar nicht erklären kann.
            • Was ist also der naheliegende Schluss: Wenn 1. wegen 2. keinen Sinn macht, 2. aber korrekt ist, liegt der Fehler vermutlich bei 1.
            • Also nächste Überlegung: Ich habe keine Minijobber in meinem Haushalt beschäftigt, aber anscheinend erklärt, dass ich den Höchstbetrag für diese abweichend verteilen will. Klingt irgendwie seltsam.
            • Lösungsansatz: Suchen, wo man diesen Höchstbetrag angibt. Landet man in Anlage HDL bei Zeile 12, der die abweichende Aufteilung des Höchstbetrages für die Aufwendungen in HDL Zeile 4 und agB Zeile 19 beinhaltet. Da steht nach deiner Aussage 100 drin. Sprich: Du hast keine Schokolade, isst aber 100% selbst.
            • Wert in Zeile 12 entfernen.
            • So es keine Eintragungen in HDL Zeile 5 und agB Zeile 20 gibt: das Ganze für Zeile 13 wiederholen.
            Zuletzt geändert von multi; 27.05.2021, 14:16.

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              #21
              Hallo Multi, ich habe es endlich kapiert! Ich hatte Kosten für Handwerker wie Elektriker, Monteure Möbel ...bei Handwerkerkosten in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben, und nicht in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Vielen Dank. Jetzt ist das Problem gelöst.

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                #22
                Zitat von VirginieDu Beitrag anzeigen
                Hallo Multi, ich habe es endlich kapiert! Ich hatte Kosten für Handwerker wie Elektriker, Monteure Möbel ...bei Handwerkerkosten in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben, und nicht in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Vielen Dank. Jetzt ist das Problem gelöst.
                Hallo,

                jetzt wird es etwas wirr.
                Diese Kosten sind doch keine außergewöhnliche Belastungen, sondern Handwerkerkosten
                Offensichtlich weisst du nicht, was du tust
                Gruß FIGUL

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                  #23
                  Kann sein. Auf jedem fall bekomme ich jetzt keine Fehlermeldung mehr.

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                    #24
                    Zitat von VirginieDu Beitrag anzeigen
                    Kann sein. Auf jedem fall bekomme ich jetzt keine Fehlermeldung mehr.
                    Hallo,

                    und eine geringere Erstattung der Handwerkerkosten oder gar keine
                    Gruß FIGUL

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                      #25
                      Kann sein. Auf jedem fall bekomme ich jetzt keine Fehlermeldung mehr.
                      Es gibt auch keine Fehlermeldung bei einem Eintrag der Handwerkerkosten in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, wenn du meine Hinweise in den

                      Beiträgen #10, #13, #14 und 16 beachtet und die Zeilen 10 bis 14 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen einfach leer gelassen hättest.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Hallo Charlie, 24, ich habe deine Beiträge schon genau gelesen. Habe das auch erst so gemacht. Aber dann hat ein Kommentar mich dazu veranlasst die Kosten bei Außergewöhnlichen Belastungen einzutragen.

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                          #27
                          Kann ich keinen finden. Das musst Du irgendwo in den falschen Hals bekommen haben. Welchen Beitrag meinst Du konkret und welche Formulierung dort ?
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #28
                            Wahrscheinlich habe ich einiges falsch verstanden. Das liegt aber bestimmt nicht an den Tipps die ich bekommen habe, sondern an mir.

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