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Einkommenssteuervorauszahlung

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    Einkommenssteuervorauszahlung

    Hallo, ich (Rentner) habe im letzten Jahr eine Einkommenssteuervorauszahlung (quartalsweise) getätigt. In welcher Anlage bei Elster kann ich sie eintragen, damit sie Berücksichtigung findet?

    #2
    Vorauszahlungen können nicht eingetragen werden. Das FA berücksichtigt sie automatisch. Die Vorausberechnung von Mein Elster ist natürlich um den vorausgezahlten Betrag falsch.

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      #3
      Danke vielmals!

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        #4
        Die Vorausberechnung von Mein Elster ist natürlich um den vorausgezahlten Betrag falsch.
        Was mich schon seit Jahren stört. Ich habe schon öfter vorgeschlagen, in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

        eine Eingabemöglichkeit für die manuelle Erfassung von Vorauszahlungen zu schaffen, leider ohne Erfolg. Jedes kommerzielle

        Steuerprogramm hat diese Eingabemöglichkeit, bei Mein ELSTER geht das nur über einen fiktiven Lohnsteuereintrag in der Anlage N.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wie ich neulich schon schrieb, gehe ich einen Schritt weiter, und finde es sehr arm, dass die Finanzverwaltung in der Lage ist, Daten von Dritten wie AG oder Versicherungen zum Abruf bereit zu stellen, aber nicht die Daten aus dem eigenen Haus, sprich geleistete Vorauszahlungen, Erstattungen oder Nachzahlungen. Ich weiß nicht, wieviel Zeit ich schon damit verbracht habe, dies für die Kirchensteuer zum Eintrag als Sonderausgaben heraus zu suchen.

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            #6
            Ich weiß nicht, wieviel Zeit ich schon damit verbracht habe, dies für die Kirchensteuer zum Eintrag als Sonderausgaben heraus zu suchen.
            Zeit muss ich zwar nicht viel aufwenden, weil die Werte in meinem Bankingprogramm automatisch kategorisiert werden und der Bericht per Knopfdruck

            erzeugt wird, aber besser wäre es natürlich, wenn die Werte elektronisch bereitgestellt würden. Meine Vorschläge, wenigstens die manuelle Erfassung zu

            ermöglichen, sind ja im wesentlichen mit dem Argument abgelehnt worden, dass man schon lange überlege, wie man die Zahlungen elektronisch verfügbar

            machen könne, aber das sei nicht so einfach. Das war mir durchaus klar, weil ich z. B. meine Kirchensteuer hier in Bayern direkt an das zuständige

            Kirchensteueramt abführe und ich schon verstehe, dass die elektronische Bereitstellung von Voraus- und Abschlusszahlungen oder auch Erstattungen

            zumindest insoweit kompliziert ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich gehe davon aus, dass auch ein bayerisches Finanzamt es schafft, bei einem Steuerpflichtigen, der es "vergessen" hat, eine Erstattung von Kirchensteuer zu erklären, dies bei der Bearbeitung zu korrigieren. Insofern ist das Argument, dass die Daten nicht einfach verfügbar wären, weil dort die Festsetzung der Kirchensteuer woanders erfolgt, sehr lahm

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                #8
                Hallo,

                dein Vorausgehen bezügl erstatteter und dann vergessener KiSt für Bayern ist korrekt.
                Soweit sind wir schon
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Ich gehe davon aus, dass auch ein bayerisches Finanzamt es schafft, bei einem Steuerpflichtigen, der es "vergessen" hat, eine Erstattung von Kirchensteuer zu erklären, dies bei der Bearbeitung zu korrigieren.
                  Als Ausgleich dafür schafft(e) es ein NRW-Finanzamt, die korrekt erklärte Erstattung der KiSt zu "vergessen" und durch 0,00 zu ersetzen.
                  Den Steuerpflichtigen hat's gefreut. Die Welt ist manchmal komisch.

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                    #10
                    Darf ich an der Stelle mal kurz um eure Meinung bitten?

                    Ich habe 2020 vierteljährlich Vorauszahlungen geleistet, die ja vom FA beim Steuerbescheid automatisch berücksichtigt werden sollten, da man dazu selbst bei der Erklärung keine Angaben machen kann.

                    Nun kam heute der Bescheid. Wenn der Betrag bei „Abzug vom Lohn“ genau dem entspricht, der auf der Lohnsteuerbescheinigung unter „4.“ angegeben ist, muss ich annehmen, dass das FA die Vorauszahlungen eben nicht berücksichtigt hat, oder täusche ich mich?
                    Es ist auch sonst nirgends im Bescheid dazu etwas zu finden und dementsprechend ist die Erstattung auch deutlich geringer, als vorab errechnet.

                    Vielen Dank uns viele Grüße

                    Christoph

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                      #11
                      Wenn es sich um den verbindlichen Papierbescheid handelt und nicht um die Bescheiddaten, müssen die Vorauszahlungen in der Abrechnungstabelle

                      auf Seite 1 unter bereits getilgt erscheinen. Wenn dort nichts steht, wären sie vergessen worden, was nur sehr selten vorkommt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ein Wechsel der Veranlagungsarten (von Zusammenveranlagung zu Einzelveranlagung oder umgekehrt) ist der "Hauptanwendungsfall", wo es in Ausnahmefällen (!) mal vorkommen kann.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Ok, tatsächlich habe ich den Papierbescheid noch nicht, sondern nur den elektronischen. Mir war bis eben noch nicht klar, dass sich die beiden unterscheiden können.

                          Andererseits wurde auch von Einzel- auf Zusammenveranlagung umgestellt...

                          Ich lasse mich überraschen, was der Postbote bringt.

                          Danke für das Feedback!

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                            #14
                            Zitat von toeffifee Beitrag anzeigen
                            Ok, tatsächlich habe ich den Papierbescheid noch nicht, sondern nur den elektronischen.
                            Ich vermute, du hast nicht den elektrontischen Bescheid (denn der wäre ein PDF, das exakt so ausschaut wie der Papierbescheid), sondern lediglich das Resultat der Bescheiddatenübermittlung. Die kann in seltenen Spezialfällen tatsächlich gewisse Felder unterschlagen.

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                              #15
                              Ok, ist meine erste Erklärung über Elster statt Elster-Formular... ungewohnt.

                              “von Ihrem Finanzamt wurden Bescheiddaten für den Veranlagungszeitraum 2020 (...) zur Abholung bereitgestellt.

                              Du hast sicher recht. Jedenfalls ist da die Vorauszahlungen nicht berücksichtigt

                              Danke nochmal!

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