Hallo, ich (Rentner) habe im letzten Jahr eine Einkommenssteuervorauszahlung (quartalsweise) getätigt. In welcher Anlage bei Elster kann ich sie eintragen, damit sie Berücksichtigung findet?
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Keine Ankündigung bisher.
Einkommenssteuervorauszahlung
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Die Vorausberechnung von Mein Elster ist natürlich um den vorausgezahlten Betrag falsch.
eine Eingabemöglichkeit für die manuelle Erfassung von Vorauszahlungen zu schaffen, leider ohne Erfolg. Jedes kommerzielle
Steuerprogramm hat diese Eingabemöglichkeit, bei Mein ELSTER geht das nur über einen fiktiven Lohnsteuereintrag in der Anlage N.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wie ich neulich schon schrieb, gehe ich einen Schritt weiter, und finde es sehr arm, dass die Finanzverwaltung in der Lage ist, Daten von Dritten wie AG oder Versicherungen zum Abruf bereit zu stellen, aber nicht die Daten aus dem eigenen Haus, sprich geleistete Vorauszahlungen, Erstattungen oder Nachzahlungen. Ich weiß nicht, wieviel Zeit ich schon damit verbracht habe, dies für die Kirchensteuer zum Eintrag als Sonderausgaben heraus zu suchen.
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Ich weiß nicht, wieviel Zeit ich schon damit verbracht habe, dies für die Kirchensteuer zum Eintrag als Sonderausgaben heraus zu suchen.
erzeugt wird, aber besser wäre es natürlich, wenn die Werte elektronisch bereitgestellt würden. Meine Vorschläge, wenigstens die manuelle Erfassung zu
ermöglichen, sind ja im wesentlichen mit dem Argument abgelehnt worden, dass man schon lange überlege, wie man die Zahlungen elektronisch verfügbar
machen könne, aber das sei nicht so einfach. Das war mir durchaus klar, weil ich z. B. meine Kirchensteuer hier in Bayern direkt an das zuständige
Kirchensteueramt abführe und ich schon verstehe, dass die elektronische Bereitstellung von Voraus- und Abschlusszahlungen oder auch Erstattungen
zumindest insoweit kompliziert ist.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich gehe davon aus, dass auch ein bayerisches Finanzamt es schafft, bei einem Steuerpflichtigen, der es "vergessen" hat, eine Erstattung von Kirchensteuer zu erklären, dies bei der Bearbeitung zu korrigieren. Insofern ist das Argument, dass die Daten nicht einfach verfügbar wären, weil dort die Festsetzung der Kirchensteuer woanders erfolgt, sehr lahm
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Ich gehe davon aus, dass auch ein bayerisches Finanzamt es schafft, bei einem Steuerpflichtigen, der es "vergessen" hat, eine Erstattung von Kirchensteuer zu erklären, dies bei der Bearbeitung zu korrigieren.
Den Steuerpflichtigen hat's gefreut. Die Welt ist manchmal komisch.
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Darf ich an der Stelle mal kurz um eure Meinung bitten?
Ich habe 2020 vierteljährlich Vorauszahlungen geleistet, die ja vom FA beim Steuerbescheid automatisch berücksichtigt werden sollten, da man dazu selbst bei der Erklärung keine Angaben machen kann.
Nun kam heute der Bescheid. Wenn der Betrag bei „Abzug vom Lohn“ genau dem entspricht, der auf der Lohnsteuerbescheinigung unter „4.“ angegeben ist, muss ich annehmen, dass das FA die Vorauszahlungen eben nicht berücksichtigt hat, oder täusche ich mich?
Es ist auch sonst nirgends im Bescheid dazu etwas zu finden und dementsprechend ist die Erstattung auch deutlich geringer, als vorab errechnet.
Vielen Dank uns viele Grüße
Christoph
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Wenn es sich um den verbindlichen Papierbescheid handelt und nicht um die Bescheiddaten, müssen die Vorauszahlungen in der Abrechnungstabelle
auf Seite 1 unter bereits getilgt erscheinen. Wenn dort nichts steht, wären sie vergessen worden, was nur sehr selten vorkommt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ein Wechsel der Veranlagungsarten (von Zusammenveranlagung zu Einzelveranlagung oder umgekehrt) ist der "Hauptanwendungsfall", wo es in Ausnahmefällen (!) mal vorkommen kann.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Ok, tatsächlich habe ich den Papierbescheid noch nicht, sondern nur den elektronischen. Mir war bis eben noch nicht klar, dass sich die beiden unterscheiden können.
Andererseits wurde auch von Einzel- auf Zusammenveranlagung umgestellt...
Ich lasse mich überraschen, was der Postbote bringt.
Danke für das Feedback!
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Zitat von toeffifee Beitrag anzeigenOk, tatsächlich habe ich den Papierbescheid noch nicht, sondern nur den elektronischen.
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