Zitat von Bielefeld33
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage AV Kinderzulage
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Doch, er wird es tun (müssen). Wenn bei Eheleuten, die die Zusammenveranlagung machen dürfen, ein Partner die Einzelveranlagung von Ehegatten wählt, wird dadurch der andere Partner zur Einzelveranlagung und damit zur Erklärungsabgabe verpflichtet (BFH VI R 80/04 vom 21.09.2006).Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Und dann könnt Ihr ja überlegen, ob Ihr nicht doch eine Zusammenveranlagung machen solltet, wenn er so oder so nicht daran vorbeikommt ... *hihi*
Oder -falls Ihr als Zusammenveranlager nicht zur Erklärungsabgabe verpflichtet sein solltet- lasst es einfach komplett, dann muss er und Du gar nichts machen, blast halt die Euronen in den Wind.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Oder verstehe ich das falsch?
wie das bei euch ja ebenfalls geplant ist. Folglich durfte der Ehemann die Kinder in seiner Anlage AV gar nicht erfassen.
Wie von L. E. Fant schon angemerkt, besteht für deinen Mann Erklärungspflicht, sobald du eingereicht hast, wobei der korrekte Begriff
Einzelveranlagung ist. Den Begriff getrennte Veranlagung gab es früher mal, aber seit 2013 heißt das Einzelveranlagung von Ehegatten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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