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Anlage AV Kinderzulage

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    #16
    Zitat von Bielefeld33 Beitrag anzeigen
    Ob mein Mann eine Steuererklärung macht, weiß ich noch nicht mal. Er ist nicht verpflichtet und hat es nicht so mit Papierkram. ;-)
    Wenn Du Einzelveranlagung beantragst dann ist er verpflichtet.

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      #17
      Doch, er wird es tun (müssen). Wenn bei Eheleuten, die die Zusammenveranlagung machen dürfen, ein Partner die Einzelveranlagung von Ehegatten wählt, wird dadurch der andere Partner zur Einzelveranlagung und damit zur Erklärungsabgabe verpflichtet (BFH VI R 80/04 vom 21.09.2006).
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #18
        Okay, gut zu wissen. Dann wird er es machen.

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          #19
          Und dann könnt Ihr ja überlegen, ob Ihr nicht doch eine Zusammenveranlagung machen solltet, wenn er so oder so nicht daran vorbeikommt ... *hihi*

          Oder -falls Ihr als Zusammenveranlager nicht zur Erklärungsabgabe verpflichtet sein solltet- lasst es einfach komplett, dann muss er und Du gar nichts machen, blast halt die Euronen in den Wind.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #20
            Oder verstehe ich das falsch?
            Dort ging es um die Einzelveranlagung des Ehemanns und die Kinderzulage sollte auch in dem Fall bei der Mutter verbleiben,

            wie das bei euch ja ebenfalls geplant ist. Folglich durfte der Ehemann die Kinder in seiner Anlage AV gar nicht erfassen.

            Wie von L. E. Fant schon angemerkt, besteht für deinen Mann Erklärungspflicht, sobald du eingereicht hast, wobei der korrekte Begriff

            Einzelveranlagung ist. Den Begriff getrennte Veranlagung gab es früher mal, aber seit 2013 heißt das Einzelveranlagung von Ehegatten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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