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Angaben und Gründe der Nichtbeschäftigung

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    Angaben und Gründe der Nichtbeschäftigung

    Hallo,

    ich war im vergangenen Jahr lediglich ab Juni in einem Angestelltenverhältnis tätig. Bis zum 31.03.20 war ich Student, vom 01.04.20 bis 31.05.20 habe ich ALG II bezogen.
    Ist es sinnvoll dies mit anzugeben, wenn ja, wo? Ich gehe momentan davon aus, es im Feld "ergänzende Angaben" (Hauptdruck, Zeile 45) einzutragen, jedoch komme ich so, meines Wissens nach, garantiert in eine manuelle Prüfung - vermutlich mit resultierter Nachweispflicht? Also lieber erstmal weg lassen und ggf. nachliefern?

    Beste Grüße

    #2
    Du wirst die Steuererklärung für 2020 nicht mehr mit ElsterFormular machen können. Das Programm wird nicht mehr angeboten.
    Du kannst aber auch bei anderen Produkten Deinem Mitteilungsdrang nachgeben und solche Angaben machen. Ob's sinnvoll ist? Ich würd's nur bei Nachfragen angeben.

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      #3
      Kann bitte jemand nach Mein Elster verschieben?

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        #4
        Hallo,

        Ist es sinnvoll dies mit anzugeben, wenn ja, wo?
        Nein, ist nicht sinnvoll.

        meines Wissens nach, garantiert in eine manuelle Prüfung - vermutlich mit resultierter Nachweispflicht?
        Manuelle Bearbeitung, ja, aber Nachweispflicht eher doch nicht (aber ich weiß ja nicht was du so alles angegeben hast).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Früher ist in der Anlage N mal ausdrücklich nach Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung gefragt worden, diese Frage ist vor einigen Jahren entfallen.

          Schon deshalb würde ich davon ausgehen, dass Angaben hierzu nicht erwartet werden. Die Zeile 45 HV ist nicht für solche Angaben gedacht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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