Hallo,
ich war im vergangenen Jahr lediglich ab Juni in einem Angestelltenverhältnis tätig. Bis zum 31.03.20 war ich Student, vom 01.04.20 bis 31.05.20 habe ich ALG II bezogen.
Ist es sinnvoll dies mit anzugeben, wenn ja, wo? Ich gehe momentan davon aus, es im Feld "ergänzende Angaben" (Hauptdruck, Zeile 45) einzutragen, jedoch komme ich so, meines Wissens nach, garantiert in eine manuelle Prüfung - vermutlich mit resultierter Nachweispflicht? Also lieber erstmal weg lassen und ggf. nachliefern?
Beste Grüße
ich war im vergangenen Jahr lediglich ab Juni in einem Angestelltenverhältnis tätig. Bis zum 31.03.20 war ich Student, vom 01.04.20 bis 31.05.20 habe ich ALG II bezogen.
Ist es sinnvoll dies mit anzugeben, wenn ja, wo? Ich gehe momentan davon aus, es im Feld "ergänzende Angaben" (Hauptdruck, Zeile 45) einzutragen, jedoch komme ich so, meines Wissens nach, garantiert in eine manuelle Prüfung - vermutlich mit resultierter Nachweispflicht? Also lieber erstmal weg lassen und ggf. nachliefern?
Beste Grüße
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