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Anlage V: Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

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    Anlage V: Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

    Hallo zusammen:
    Ich habe 2020 eine größere Instandhaltung an einer Mietwohnung durchgeführt, sagen wir 10.000€. Diesen Aufwand würde ich gern auf 2 Jahre verteilen. Dies habe ich früher auch schon öfter so gemacht, zuletzt 2015, alles kein Problem. Jetzt wird mir die Zeile 41 nicht mehr angezeigt, auch kann ich, wenn ich den Gesamtaufwand eintragen will nur Art, Rechnungsdatum und Rechnungsteller eintragen aber keinen Gesamtbetrag. Auch finde ich keine Möglichkeit mehr anzugeben auf wie viele Jahre ich den Aufwand aufteilen will.
    Was mache ich falsch? wo sind die Zeilen zu finden? Läuft das inzwischen anderes?

    Trage ich jetzt nur noch die 5000€ in die Zeile „davon 2020 abzuziehen: Abzugsfähige Werbungskosten“ und der Gesamtbetrag taucht nirgendwo mehr auf?
    Vielen Dank

    #2
    Die Zeilennummer ist jetzt die 42 und die Erläuterungen sind etwas arg dürftig ausgefallen, aber bei einem komplett vermieteten Objekt

    reichen die nachstehend gezeigten Einträge in Zeile 42. Der Gesamtbetrag muss nur bei Objekten angegeben werden, die teilweise eigengenutzt

    sind, die Gesamtaufwendungen sind immer anzugeben. Du könntest deine 10.000,00 € auch als einzelne Posten erfassen, wenn das nicht sehr

    viele sind, mache ich das manchmal.

    Anlage_V_Z_42.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen befinden sich in Zeile 42, auf Seite 13 der Anlage V. Auch die Zeile 41 gibt es, auf Seite 12, die hättest Du finden sollen. Allerdings, Seite 13 ist natürlich richtig.

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        #4
        Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen befinden sich in Zeile 42, auf Seite 13 der Anlage V.
        Das stimmt, aber leider nur für die Anlage V zur Einkommensteuererklärung ! Musst du eine Anlage V zu einer Feststellungserklärung

        ausfüllen, findest du die Zeile 42 sinnigerweise auf Seite 7 der Anlage V. So durchgestylt ist Mein ELSTER.

        Anlage_V_Z42F.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Musst du eine Anlage V zu einer Feststellungserklärung ausfüllen, findest du die Zeile 42 sinnigerweise auf Seite 7 der Anlage V
          Sowas auch! Jedenfalls muss ich gestehen, ich hätt auch Seite 13 nicht gewusst. Aber es ist leicht zu finden

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            #6
            Aber es ist leicht zu finden
            Das ist richtig, dafür hat man sich die Kommentierung zu den einzelnen Feldern 2020 komplett gespart.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen Dank für die Hilfe

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