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    Erstes Mal AFA

    Beste Grüße vorweg,

    meine Herausforderung, ich möchte zum ersten Mal "Absetzung für Abnutzung für Gebäude" in Zeile 33 ausfüllen.

    In meinem speziellen Fall handelt es sich um einen "Erbfall mit Erbauseinandersetzung". Mir ist klar, dass durch den teilentgeltlichen Erwerb der Immobilie, für den unentgeltlichen Teil, die AFA anteilig vom Rechtsvorgänger fortgeführt wird. Von hier an beginnen meine Fragen:
    1. Den entgeltlich erworbenen Anteil würden ich separat betrachten und mit Hilfe der "Berechnung-Aufteilung-Grundstückskaufpreis-Arbeitshilfe" des Bundesministeriums der Finanzen den Wertanteil der baulichen Anlagen bestimmen?
    2. Ich meine gefunden zu haben, dass AFA Monatsweise berechnet werden? Bedeutet nach meinem Verständnis bei Erwerb am 14.10 ergibt sich ein AFA für das Jahr von 3/12 x Jahresbetrag? Wie gerundet wird habe ich nirgends gefunden.
    3. Wie gebe ich das alles in Zeile 33 ein? Meine Lösung wäre derzeit alles frei zu lassen und lediglich nach Erläuterung anzukreuzen. Als zusätzliche Dokumente wurde ich dann das ausgefüllte Hilfsblatt des Bundesministeriums, eine Excel mit meiner errechneten AFA und die Urkunde des Notars als Beleg für den Kauf hochladen? Darf ich die ermittelte AFA vorerst unter Werbungskosten in Zeile 33 eintragen? Bei der Gesamtsumme unter "Nach Erklärung" erhalte ich eine Fehlermeldung.
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Beste Grüße
    Quroll






    #2
    Mit der elektronischen Steuererklärung haben die Fragen nicht wirklich etwas zu tun, außer die Fehlermeldung, die du aber nicht genau beschrieben hast.

    Bei der Fortführung der AfA des Rechtsvorgänger darfst du auch taggenau aufteilen. Beim entgeltlichen Erwerb darf der Erwerbsmonat bei der AfA mitgerechnet

    werden, das ist korrekt. Du musst den ermittelten Betrag schon eintragen, nur laut Erläuterung anzukreuzen, führt sicher zu einer Fehlermeldung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Tatsächlich kann ich nur nach Erläuterung ankreuzen. Egal, danke für den Hinweis wie ich die AFA bestimme. Nun die Frage wie ich sie korrekt eintrage? z.B. 500€, Summe ist ja egal.

      Unbenannt.PNG

      Wenn ich bei Gesamtbetrag 500 eingebe erhalte ich:

      Unbenannt1.PNG
      Leider ist keine Erklärung zu "Gesamtbetrag" hinterlegt. Ich verstehe die Fehlermeldung nicht. Wahrscheinlich interpretiere ich "Gesamtbetrag" falsch.

      Wenn ich nach Erläuterung ankreuze, Gesamtbetrag leere, in den Werbungskosten den beispielhaften Betrag von 500€ eingebe wird es akzeptiert. Entspricht das dem richtigen Vorgehen meine AFA anzugeben?
      Angehängte Dateien

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        #4
        Das Feld Gesamtbetrag darf nur bei Objekten ausgefüllt werden, die teilweise eigengenutzt sind, früher stand das auch dabei.

        Bei einem komplett vermieteten Objekt trägst du die für 2020 ermittelte anteilige AfA nur in die unterste Zeile Werbungskosten ein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Super Danke! Es verwirrt das zu keiner Zeile bzw. zu den Zeilen 33 keine Erklärung vorhanden ist.
          Gerade ausprobiert, es erzeugt auch keine Fehler:
          Ich würde linear, 2,00% und laut Erläuterung ankreuzen. In der Erläuterung auf den Anhang verweisen und in den Werbungskosten die ermittelte AFA eintragen.

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            #6
            Ich würde linear, 2,00% und laut Erläuterung ankreuzen. In der Erläuterung auf den Anhang verweisen und in den Werbungskosten die ermittelte AFA eintragen.
            Genauso machst du das ! Bis einschließlich 2019 gab es zu den Feldern Gesamtbetrag und Aufteilung auch Erläuterungen.

            AfA_VV.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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