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USt-Voranmeldung bei innergemeinschaflichem Erwerb

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    USt-Voranmeldung bei innergemeinschaflichem Erwerb

    Hallo Forum!

    Ich bin frischgebackener Einzelunternehmer mit USt-IdNr. und habe mir Software in Irland gekauft.

    Nun mache ich die UStVA und stehe vor der Herausforderung, dass ich Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. erhalten habe und Rechnungen ohne MwSt.
    Leider ist mir nicht klar, wie ich das in Elster abbilden muss.


    Beispiel A:

    Betrag: 100 € + 0 € MwSt = 100 € gesamt
    (meine eigene USt-IdNr ist auf der Rechnung vermerkt)

    In Elster würde ich das so angeben, damit es eine Nullsumme gibt:
    - "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 Prozent" (Zeile 34 / Kennzahl 89): 100 €
    - "Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen" (Zeile 56 / Kennzahl 61): 19 €

    > Ist das so richtig?


    Beispiel B:

    Betrag: 100 € + 19 € MwSt = 119 € gesamt
    (meine eigene USt-IdNr ist NICHT auf der Rechnung vermerkt)

    > Wo / unter welchen Kennzahlen muss ich diesen Vorgang angeben?


    Vielen Dank für Eure Expertise!

    Gruß
    Rudi
    Zuletzt geändert von Rudi21; 01.06.2021, 12:54.

    #2
    Hallo Rudi21,

    Beispiel A ist korrekt.

    zum Beispiel B -> ist das aus der EU ? Oder eine normale Rechnung eines deutschen Unternehmers, dann wären die 19 % für dich normaler Vorsteuerabzug aus Rechnungen von anderen Unternehmern.

    Tschüß

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      #3
      Hallo holzgoe,

      Vielen Dank für die Antwort.
      Beispiel B ist auch aus der EU.

      Gruß, Rudi

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        #4
        Aber es handelt sich doch offenbar um deutsche Umsatzsteuer, oder?

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Aber es handelt sich doch offenbar um deutsche Umsatzsteuer, oder?
          Hmm, ich habe mir Beispiel B nochmal genauer angesehen:

          - Rechnungssteller mit irischer Adresse
          - MwSt. wird mit 19% ausgewiesen
          - UStIdNr. des Rechnungsstellers beginnt mit DE (das hatte ich übersehen!)
          - meine UStIdNr. ist nicht angegeben

          Bedeutet dies, ich kann Beispiel B bei der UStVA wie eine innerdeutsche Rechnung behandeln?
          Zuletzt geändert von Rudi21; 01.06.2021, 14:10.

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            #6
            Ja, B ist wie eine deutsche Rechnung (da gabs neulich erst noch einen länglichen Thread drüber, kannst ja mal suchen). Wenn ein Händler mehr als 10.000 € pro Jahr Umsatz in Deutschland macht, muss er deutsche USt berechnen (und auch nach Deutschland abführen). Für den deutschen Käufer ist das dann wie eine ganz normale deutsche Rechnung.

            A wäre nur dann korrekt, wenn du die Software per Postpaket erhalten hättest. Hast du?

            Wenn es ein Download war, war es eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung (Zauberwort "§ 13 b") und gehört in die Kz 46, 47 und 67.

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              #7
              Nach dem Thread schau ich mal, danke.

              UND: Oha, nein, die Software ist bei A und B gehostet, erhalten habe ich nichts.
              Danke für die Nachfrage!

              Also im Beispiel A (Betrag: 100 € + 0 € MwSt = 100 € gesamt) dann so:

              - Sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers (§ 13b Absatz 1 UStG):
              Zeile 40 / Kennzahl 46: 100 € (Rechnungsbetrag)
              Zeile 40 / Kennzahl 47: 19 € (die 19% die ich eigentlich als Steuerschuldner abführen müsste?)

              - Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG):
              Zeile 58 / Kennzahl 67: 19 € (um die Steuer wieder zu "nullen" ?)
              Zuletzt geändert von Rudi21; 01.06.2021, 14:47.

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                #8
                Ja, genau so.

                Und später in der Jahres-USt-Erklärung dann auch nicht vergessen (dort Kz 846, 847 und 467).

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                  #9
                  Klasse!
                  Herzlichen Dank an alle für die schnelle und kompetente Hilfe!


                  Da das Thema wohl generell etwas Verwirrungspotential besitzt, verlinke ich noch den von mhanft angesprochenen Thread:
                  Umsatzsteuer Voranmeldung mit Rechnung aus dem EU Ausland ohne Umsatzsteuer ID - ELSTER Anwender Forum

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