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USterklärung nach Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer - wie ausfüllen?

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    USterklärung nach Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer - wie ausfüllen?

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Photovoltaikanlage und war die letzten Jahre umsatzsteuerpflichtig. Seit 2020 bin ich in der Kleinunternehmerregelung.

    Ich muss jetzt meine Umsatzsteuererklärung für 2020 als Kleinunternehmer zur Überprüfung der Kleinunternehmerregelung abgegeben.

    In Zeile 33 (Umsatz im Kalenderjahr 2019) - trage ich dort meine Einnahmen inkl. der Umsatzsteuer ein? Ich gehe davon aus, es zählen die kompletten Einnahmen, heißt inklusive Direktverbrauch?
    In Zeile 34 (Umsatz im Kalenderjahr 2020) habe ich ja nur noch Einnahme die brutto = netto sind.

    Dann verlangt das System noch eine Eingabe in Zeile 168 (Manuelle EIngabe der verbleibenden Umsatzsteuer), die habe ich genullt - korrekt?

    Muss aufgrund dessen das in 2019 noch Umsatzsteuer gezahlt wurde sonst noch irgendwo ein Eintrag vorgenommen werden?

    Danke und viele Grüße

    #2
    Drei mal Ja.

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      #3
      DANKE L. E. FANT!

      Aufgrund der Umsatzsteuerzahlung in 2019 muss ich aber keine weiteren Einträge mehr vornehmen oder?

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        #4
        Nein, 2019 hast Du ja (wahrscheinlich) abgegeben, ist soweit also erledigt.

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          #5
          Alles klar, nochmal danke!

          Kommentar


            #6
            Falls es m Januar 2020 noch Zahlungseingänge von Umsätzen aus 2019 gegeben hätte und Istversteuerung genehmigt war,

            könnte es sein, dass die Steuerbeträge nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung

            in Zeile 164 der Umsatzsteuererklärung (Kennzahl 391) zu erfassen sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Lieber Charlie, liebe alle,

              wie gehe ich mit dem umgekehrten Fall um: 2019 ging ich noch davon aus, weniger als 22 TEUR Umsatz zu generieren, aber bereits in der zweiten Jahreshälfte lag ich deutlich über 55 TEUR.
              Auf Seite 3 - Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) habe ich 0 EUR eingetragen, was das System nicht mag, aber auch 56 TEUR als Umsatz für 2019 wird zurückgewiesen mit der Fehlermeldung Es sind nur Werte kleiner oder gleich 22000 erlaubt.

              Nun aber moniert ELSTER regelmäßig als Fehlerbei Gefundene Fehler und Konflikte
              • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen ausschließlich zulässig für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens (§ 2a UStG) sowie von Kleinunternehmern im Sinne des § 19 Absatz 1 UStG (§ 15 Absatz 4a UStG).
              • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Bei Inanspruchnahme der Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) sind Angaben zu Umsätzen zum allgemeinen beziehungsweise zum ermäßigten Steuersatz, zu anderen Steuersätzen sowie zur Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform nicht zulässig. Steuerbeträge, die nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung auf den Zeitraum der Regelbesteuerung entfallen und aufgrund der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) erst im Zeitraum der Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung entstanden sind, sind in der Zeile 164 bei Steuer-, Vorsteuer- und Kürzungsbeträge, die auf frühere Besteuerungszeiträume entfallen, einzutragen. Gleiches gilt für Berichtigungen nach § 17 UStG bei Kleinunternehmern.
              Was tun? Wie kann ich das lösen und die Erklärung abgeben?

              Vielen Dank für Deine / Eure Hilfe!

              Schönen Abend und herzliche Grüße
              Mountbatten

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                #8
                Zitat von Mountbatten Beitrag anzeigen
                Auf Seite 3 - Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Absatz 1 UStG) habe ich 0 EUR eingetragen, was das System nicht mag, aber auch 56 TEUR als Umsatz für 2019 wird zurückgewiesen mit der Fehlermeldung Es sind nur Werte kleiner oder gleich 22000 erlaubt.
                Es geht doch offenbar um die Erklärung für 2020. Da bist Du doch kein Kleinunternehmer mehr!

                Kommentar


                  #9
                  Richtig, aber es kommt trotzdem die o.g. Fehlermeldung bei ELSTER...
                  Muss ich bei ELSTER gesondert anmelden, dass ich kein Kleinunternehmer mehr bin?
                  Vielen Dank und liebe Grüße
                  L

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                    #10
                    Wenn du 2020 kein Kleinunternehmer mehr warst, darfst du in der Erklärung für 2020 überhaupt keine Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer

                    mehr machen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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