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Einmalige Leistung im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG

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    Einmalige Leistung im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG

    Guten Tag,

    ich habe das Forum bereits nach gleichen Fragen durchsucht, aber leider nicht, dass passende gefunden.

    Ich versuche mich an der Steuererklärung meiner Schwiegermutter. Ich habe alles soweit gut hinbekommen, aber leider nun an den Punkt, Einmalige Leistung im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG hängen geblieben.

    Sie hat eine einmalige Zahlung bekommen, da sie in Rente gegangen ist, aus der Pensionskassenversorgung.

    Meine Frage ist nun. Wo muss ich es eintragen.

    in Anlage R-AV / bAV und dann in Leistungen und dann das erste also:

    4
    Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung laut Nummer 1 der Leistungsmitteilung

    oder woanders??

    Ich bin da echt ein bisschen überfragt und hoffe auf Unterstützung.

    Vielen Dank im Vorraus

    #2
    Die Anlage R-AV / bAV ist grundsätzlich richtig, die passende Zeile ergibt sich aus der Leistungsnummer. Welche da drauf steht, kann ich deinem

    Beitrag nicht zweifelsfrei entnehmen. Bei Nummer 1 wäre Zeile 4 korrekt, bei Einmalzahlungen ist das manchmal eine andere Nummer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sie hat ja die Mitteilung bekommen fürs Finanzamt. Wo nochmals Vertragsnummer und Anschrift und Sozialversicherungsnummer steht und dort auf der Rückseite steht

      Besteuerung nach §22 Nummer 5 1 EStG hoch 1 und dann der Betrag,,

      Es stehen keine weiteren Beträge mehr drauf..

      Kommentar


        #4
        In der Regel sehen die Leistungsmitteilungen so aus, wie nachstehend verlinkt, die Leistungsnummer steht ganz links:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...560#post364560
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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