Guten Tag,
ich habe das Forum bereits nach gleichen Fragen durchsucht, aber leider nicht, dass passende gefunden.
Ich versuche mich an der Steuererklärung meiner Schwiegermutter. Ich habe alles soweit gut hinbekommen, aber leider nun an den Punkt, Einmalige Leistung im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG hängen geblieben.
Sie hat eine einmalige Zahlung bekommen, da sie in Rente gegangen ist, aus der Pensionskassenversorgung.
Meine Frage ist nun. Wo muss ich es eintragen.
in Anlage R-AV / bAV und dann in Leistungen und dann das erste also:
4
Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung laut Nummer 1 der Leistungsmitteilung
oder woanders??
Ich bin da echt ein bisschen überfragt und hoffe auf Unterstützung.
Vielen Dank im Vorraus
ich habe das Forum bereits nach gleichen Fragen durchsucht, aber leider nicht, dass passende gefunden.
Ich versuche mich an der Steuererklärung meiner Schwiegermutter. Ich habe alles soweit gut hinbekommen, aber leider nun an den Punkt, Einmalige Leistung im Sinne des § 22 Nummer 5 EStG hängen geblieben.
Sie hat eine einmalige Zahlung bekommen, da sie in Rente gegangen ist, aus der Pensionskassenversorgung.
Meine Frage ist nun. Wo muss ich es eintragen.
in Anlage R-AV / bAV und dann in Leistungen und dann das erste also:
4
Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder aus einer Direktversicherung laut Nummer 1 der Leistungsmitteilung
oder woanders??
Ich bin da echt ein bisschen überfragt und hoffe auf Unterstützung.
Vielen Dank im Vorraus
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