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Anlage R-AV

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    Anlage R-AV

    Guten Tag,
    habe aus der VBL-Leistungsmitteilung die übermittelten Daten in die Vorlage eingetragen.
    Nr.1) ein Wert für Zeile 4; Nr.5) ein Wert für Z15; Nr.11) ein Wert für Z26
    Das Programm reklamiert aber einen Fehler:
    "Bei Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro Rente nur eine Leistung nach §22 Nr.5 eingetragen werden."
    Wo liegt der Fehler?
    Gruß Günter

    #2
    Zu welcher der beiden Leistungen gehört denn die Nachzahlung ? Bei der musst du sie auch erfassen !

    Hier ein ähnlicher Fall: https://forum.elster.de/anwenderforu...nlage-r-av-bav

    Für 2020 steht ElsterFormular nicht mehr zur Verfügung, da bist du im falschen Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Tag Charlie,
      verfasse die EstE über Mein_Elster mit Hilfe des Assistenten.
      Lt. Mitteilung Nr.11 gehört die Nachzahlung zu Nr.5 und soll in Zeile 26 eingetragen werden - hab ich so schon gemacht.
      In dieser Zeile steht als Erläuterung: "Nachzahlungen für mehrere Jaher (lt. Nr.11 der Leistungsmitteilung)"
      Angemeckert werden auch die Zeilen 18-Werte aus Nr.9b / 21-Werte aus Nr. 7,8,10 - da steht aber nichts drin.
      Hab schon mit 0 € probiert, hilft aber nicht weiter.
      Günter

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        #4
        Zitat von Günter192 Beitrag anzeigen
        verfasse die EstE über Mein_Elster mit Hilfe des Assistenten
        Ich weiß nicht wer der Assistent ist. Aber ich verschieb mal ins richtige Unterforum.

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          #5
          Hallo,
          habs jetzt mit dem Unterordner kapiert, danke für die Verschiebung.
          Günter

          Kommentar


            #6
            Hab schon mit 0 € probiert, hilft aber nicht weiter.
            Nullwerte darf man nur an Stellen eintragen, wo das ausdrücklich verlangt wird, ansonsten führt das nur zu Fehlermeldungen.

            Die Leistung nach Nummer 1 erfasst du als 1. Rente, die Leistung nach Nummer 5 samt der Nachzahlung als 2. Rente. Diese

            Aufteilung sieht man doch aus meinem Screenshot in dem verlinkten Thema. Auch die Fehlermeldung verlangt diese Aufteilung:

            Bei Nachzahlungen für mehrere Jahre darf pro Rente nur eine Leistung nach §22 Nr.5 eingetragen werden
            Dein Thema verschiebe ich nach Mein ELSTER !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Danke,
              jetzt hat es funktioniert.
              Das Prozedere weicht natürlich von Gewohntem ab.
              Ist halt eine Steuererklärung und da kann es schon etwas kompliziert sein.
              Ein Hinweis in der Fehlermeldung auf die Einfügung einer 2. Leistung wäre sicher sinnvoll.
              Mit freundlichen Grüßen
              Günter

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