Hallo zusammen,
leider habe ich mit meinem Geschäftspartner keine Einnahmen erzielt für ein Webprojekt, die Auflösung der GbR wurde nun auch beschlossen. In 2020 sind Ausgaben für Konto und Webhosting von 130,34 € angefallen, was zu einem steuerpflichtigen Verlust von 130,34 in der EÜR führt.
Nun habe ich mich an die gesonderte und einheitliche Festellung von Besteuerungsgrundlagen (ESt 1 B) gemacht und in der Anlage FE 1 unter 2 - Einkünfte aus Gewerbebetrieb Zeile 4nach Schlüssel zu verteilen -130,34 € eingetragen. Wir haben bei der Gründung je 200 € eingezahlt und eine Gewinnaufteilung zu je 50% vereinbart.
Mein Geschäftsparter hat im Dezember ungefragt zusätzlich 100 Euro eingezahlt, da er sich nicht sicher war, ob noch ausreichend Deckung auf dem Konto ist. Ich denke für die EÜR ist diese Einzahlung irrelevant.
Meine Frage: Müssen diese 100 € in der ESt 1 B irgendwo angegeben werden?
Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
Chris
leider habe ich mit meinem Geschäftspartner keine Einnahmen erzielt für ein Webprojekt, die Auflösung der GbR wurde nun auch beschlossen. In 2020 sind Ausgaben für Konto und Webhosting von 130,34 € angefallen, was zu einem steuerpflichtigen Verlust von 130,34 in der EÜR führt.
Nun habe ich mich an die gesonderte und einheitliche Festellung von Besteuerungsgrundlagen (ESt 1 B) gemacht und in der Anlage FE 1 unter 2 - Einkünfte aus Gewerbebetrieb Zeile 4nach Schlüssel zu verteilen -130,34 € eingetragen. Wir haben bei der Gründung je 200 € eingezahlt und eine Gewinnaufteilung zu je 50% vereinbart.
Mein Geschäftsparter hat im Dezember ungefragt zusätzlich 100 Euro eingezahlt, da er sich nicht sicher war, ob noch ausreichend Deckung auf dem Konto ist. Ich denke für die EÜR ist diese Einzahlung irrelevant.
Meine Frage: Müssen diese 100 € in der ESt 1 B irgendwo angegeben werden?
Vielen Dank für jede Hilfe im Voraus.
Viele Grüße
Chris
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