Hallo Community,
wenn sich die beschränkte Steuerpflicht für das gesamte Steuerjahr erst nachträglich ergeben hat, nämlich dadurch, dass man keinen steuerlichen Wohnsitz ab dem 01.01. mehr hatte, wie wird diese festgestellt bzw. gemeldet?
Ich habe gelesen, dass man dies normalerweise mit der letzten Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger dem FA mitteilt. Wenn diese Erklärung allerdings bereits abgegeben wurde, dann geht das ja nicht mehr.
Vielen Dank für Rückmeldungen!
wenn sich die beschränkte Steuerpflicht für das gesamte Steuerjahr erst nachträglich ergeben hat, nämlich dadurch, dass man keinen steuerlichen Wohnsitz ab dem 01.01. mehr hatte, wie wird diese festgestellt bzw. gemeldet?
Ich habe gelesen, dass man dies normalerweise mit der letzten Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger dem FA mitteilt. Wenn diese Erklärung allerdings bereits abgegeben wurde, dann geht das ja nicht mehr.
Vielen Dank für Rückmeldungen!
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