Wertes Elster Team,
es geht um Anlage V 2020 - meine Frau vermietet erstmals ab 5/2021 ihre Eigentumswohnung, hatte 2020 laufende Kosten (z.B. Hausgeld) die in Anlage V angegeben werden. Wg Corona konnte die Wohnung dann erst 2021 vermietet werden.
vgl. Anhang
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es geht um Anlage V 2020 - meine Frau vermietet erstmals ab 5/2021 ihre Eigentumswohnung, hatte 2020 laufende Kosten (z.B. Hausgeld) die in Anlage V angegeben werden. Wg Corona konnte die Wohnung dann erst 2021 vermietet werden.
- Zeilen 7 fragen ob die Wohung vermietet wird a) als Ferienwohnung, b) kurzfristig und c) an Angehörige - dies beantworte ich jeweils mit "Nein", da die Wohnung ganz normal vermietet wird.
- Zeilen 8 fragen a) qm Gesamtwohnfläche, b) qm unentgeldlich an Dritte überlassen und c) qm als Ferienwohnung - in a) trage ich die 97 qm ein, bei b) und c) jeweils 0 qm
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