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Bescheidbekanntgabe in elektronischer und/oder Papierform

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    Bescheidbekanntgabe in elektronischer und/oder Papierform

    Und schon wieder:
    Die Wahl besteht zwischen Bescheidbekanntgabe in elektronischer und in Papierform.
    In Elsterformular konnte der Bescheid elektronisch abgeholt werden und wurde mir zusätzlich per Post zugesandt.
    Wenn ich jetzt "in Papierform" auswähle, kann ich ihn trotzdem auch elektronisch abrufen?

    Unwichtig:
    Es frägt sich, warum MeinElster dazu keinen Hinweise gibt.
    Warum bei Eingabe des von MeinElster verwendeten Begriffs "Bescheidbekanntgabe" in der Hilfe nur der Vorwurf gemacht wird, dass ich eine unvollständige oder fehlerhafte Eingabe gemacht habe ist auch unverständlich. Hilfeseiten von Unternehmen sagen da "Es wurde keine Hilfe gefunden"

    #2
    Hallo,

    Am besten wählst du gar nichts aus.
    Die Bescheiddaten bekommst du ohne Antrag wie bei Elsterformular elektronisch.
    Du wirst per Mail benachrichtigt.
    Zusätzlich siehst du einen Hinweis beim Einloggen
    Zusätzlich bekommst du den verbindlichen Papierbescheid
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von Frieder-01 Beitrag anzeigen
      Und schon wieder:
      Die Wahl besteht zwischen Bescheidbekanntgabe in elektronischer und in Papierform.
      In Elsterformular konnte der Bescheid elektronisch abgeholt werden und wurde mir zusätzlich per Post zugesandt.
      Hallo Frieder-01,
      im Elsterformular konntest du die Bescheiddaten abholen, aber keinen Bescheid. Bei den Bescheiddaten hattest du den Vergleich mit deinen erklärten Daten, um schnell zu sehen wo eventuell abgewichen wurde. Im eigentlich Bescheid erläutert das Finanzamt natürlich auch die Abweichungen.

      Die Möglichkeit des elektronischen Bescheides gibt es ja erst seit vorigem Jahr mit zeitversetzer Freigabe in den einzelnen Bundesländern.

      Tschüß

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        #4
        Danke für die schnelle Antwort.

        Kommentar


          #5
          Ich hänge mich hier mal mit ran... es ist jetzt 2023 und ich habe weiterhin jedes Jahr den Satz

          "Eine elektronische Bekanntgabe war nicht möglich. Daher erhalten Sie den Bescheid in Papierform"

          auf den Bescheiddaten vermerkt. D.h. obwohl ich meine Zustimmung für die elektr. Form gegeben habe (inkl. meiner Frau) wird mir der Einkommenssteuerbescheid immer noch per Post zugeschickt.

          "Ist das einfach so" (in Bayern) oder habe ich etwas falsch im MEIN ELSTER Portal hinterlegt?

          Kommentar


            #6
            Das wird andere Gründe haben. Bekommst Du ggf. zusätzlich auch einen Verlustfeststellungsbescheid ? Der geht nämlich noch nicht elektronisch und in den Fällen bekommst Du jetzt nicht die Einkommensteuer elektronisch und den Verlust in Papier, sondern beide in Papier.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Verlustfeststellungsbescheid ... das könnte der Grund sein, Danke.

              Mit dieser "Registrierung als Vollmachtnehmer" hat das nichts zu tun oder? Ich brauche als Ehemann also nicht noch explizit eine "Vollmacht" von meiner Frau, damit der Bescheid elektr. zugestellt werden kann? ("Bescheinigungen anderer Personen" von meiner Frau habe ich bereits)
              Zuletzt geändert von Jagg3321; 28.09.2023, 10:25.

              Kommentar


                #8
                Mit dieser "Registrierung als Vollmachtnehmer" hat das nichts zu tun oder?
                Es gibt seit heuer ein eigenes Menü namens Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe, nach dem Login zu finden unter Formulare & Leistungen.

                Die Ehefrau erhält per Post einen Einwilligungscode.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Es gibt seit heuer ein eigenes Menü namens Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe, nach dem Login zu finden unter Formulare & Leistungen.

                  Die Ehefrau erhält per Post einen Einwilligungscode.
                  Stimmt, das hatte ich auch schon bereits gemacht gehabt.
                  D.h. soweit alles Nötige eigentlich erledigt, aber "andere Umstände" wie z.B. ein "Verlustfeststellungsbescheid" erzwingen weiterhin die Zusendung per Post.
                  Angehängte Dateien

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