Hallo,
ich habe eine Frage zum richtigen Ausfüllen der AfA eines gewerblich genutzten Raumes im Privathaus.
Wenn ich das richtig sehe, muss ich die AfA für meinen Raum in Ziffer 29 eintragen, bzw. die AfA wird dort automatisch ausgefüllt, wenn ich die Anlage AVEÜR ausfülle (Übertrag aus Zeile 6).
In dieser AVEÜR trage ich dann meinen Raum mit seinen Anschaffungskosten (Anteilig aus Kaufpreis des Hauses im Jahr 2011) ein. Die Abschreibung beträgt jährlich 2 % vom damaligen Kaufpreis, bleibt also immer gleich, oder?
Muss ich unter Buchwert, Zugänge und Abgänge eine Eintragung machen? Ich habe jetzt lediglich ca. 900 Euro AfA eingetragen, mein Buchwert zum Gewinnermittlungszeitraum liegt jetzt im Formular bei -900 Euro (negativer Wert). Ist das korrekt oder ein Ausfüllfehler meinerseits?
Viele Grüße
Sabrina
ich habe eine Frage zum richtigen Ausfüllen der AfA eines gewerblich genutzten Raumes im Privathaus.
Wenn ich das richtig sehe, muss ich die AfA für meinen Raum in Ziffer 29 eintragen, bzw. die AfA wird dort automatisch ausgefüllt, wenn ich die Anlage AVEÜR ausfülle (Übertrag aus Zeile 6).
In dieser AVEÜR trage ich dann meinen Raum mit seinen Anschaffungskosten (Anteilig aus Kaufpreis des Hauses im Jahr 2011) ein. Die Abschreibung beträgt jährlich 2 % vom damaligen Kaufpreis, bleibt also immer gleich, oder?
Muss ich unter Buchwert, Zugänge und Abgänge eine Eintragung machen? Ich habe jetzt lediglich ca. 900 Euro AfA eingetragen, mein Buchwert zum Gewinnermittlungszeitraum liegt jetzt im Formular bei -900 Euro (negativer Wert). Ist das korrekt oder ein Ausfüllfehler meinerseits?
Viele Grüße
Sabrina
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