Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ausfüllen Anlage EÜR, Betriebsausgaben, Afa zu Geschäftsräumen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ausfüllen Anlage EÜR, Betriebsausgaben, Afa zu Geschäftsräumen

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum richtigen Ausfüllen der AfA eines gewerblich genutzten Raumes im Privathaus.

    Wenn ich das richtig sehe, muss ich die AfA für meinen Raum in Ziffer 29 eintragen, bzw. die AfA wird dort automatisch ausgefüllt, wenn ich die Anlage AVEÜR ausfülle (Übertrag aus Zeile 6).

    In dieser AVEÜR trage ich dann meinen Raum mit seinen Anschaffungskosten (Anteilig aus Kaufpreis des Hauses im Jahr 2011) ein. Die Abschreibung beträgt jährlich 2 % vom damaligen Kaufpreis, bleibt also immer gleich, oder?
    Muss ich unter Buchwert, Zugänge und Abgänge eine Eintragung machen? Ich habe jetzt lediglich ca. 900 Euro AfA eingetragen, mein Buchwert zum Gewinnermittlungszeitraum liegt jetzt im Formular bei -900 Euro (negativer Wert). Ist das korrekt oder ein Ausfüllfehler meinerseits?

    Viele Grüße
    Sabrina

    #2
    Natürlich musst du den Buchwert ausfüllen, also zunächst mal die anteilige Gebäude-AfA herausrechnen und daraus dann die BMG für

    den gewerblich genutzten Raum auf Basis 2011 ermitteln. Abzüglich der AfA seit 2011 ergibt sich dann der Buchwert zu Beginn 2020.

    Die jährliche AfA bleibt gleich, außer im Anschaffungsjahr, da muss auf Monate gerechnet werden ebenso bei unterjährigem Betriebsbeginn.

    Wenn das Gewerbe erst 2020 gegründet wurde, ermittelst du den Einlagewert des Raums nach dem vorstehenden Rechenschema.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X