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Zahnzusatzversicherung AOK - Beitragszahlung übernommen - steuerlich noch absetzbar?

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    Zahnzusatzversicherung AOK - Beitragszahlung übernommen - steuerlich noch absetzbar?

    Guten Tag an alle,

    da ich nicht weiß, ob ich mit dem Thema hier richtig bin bzw. reinpasst (bitte bei Bedarf verschieben), möchte gerne Folgendes wissen.

    Aufgrund einer Zahnzusatzversicherung bei der AOK, die ich seit Längerem besitze, wurde mir im April 2020 mitgeteilt, dass dieser Wahltarif gemäß Urteil vom Bundessozialgericht (30.7.2019, B 1/KR 34/18 R) nicht mehr selbstständig getragen werden kann und somit an den Kooperationspartner der Müchener Verein überführt wird (entsprechendes Antragsformular wurde von mir bestätigt).

    Da die AOK sich bereit erklärte, die Beitragszahlung zu übernehmen bis Ende Dez. 2020, ist meine Frage nun, ob ich den Anspruch besitze, den Beitrag in der Steuererklärung gelten zu machen oder ob ich den diesmal dank Kulanzhandlung der Versicherung ausfallen lassen muss.

    #2
    Ansetzen kannst Du nur das, was Du im betroffenen Jahr gezahlt hast. Wenn keine Zahlung, folglich kein Ansatz. Im übrigen wirkt sich das so oder so fast nie steuerlich aus, da man üblicherweise die Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen schon mit den Basiskranken- und -pflegeversicherungen überschreitet. Der Gehirnschmalz ist hier üblicherweise fehl am Platz. Kannst ja mal mit der Steuerberechnungsfunktion "spielen".
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Danke für die Antwort, dann war mein Gedanke schon richtig, nur war ich zu unsicher dafür.

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