Neugierde befriedigt ?
			
		
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Software absetzen - wo?
				
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 # 13 Charlie24: GwG ab € 250,01 inkl. Trivialsoftware würde ich in die AVEUR eintragen, das von Charlie genannte Programm natürlich nicht.
 
 # 12 Uwe64: Gemäß der Anfrage in # 7 geht es um Abos. Wenn es ein reines Jahresabo ist ohne zusätzlichen Kaufpreis, dann gehört es m.E. nicht in die AVEÜR, sondern ist als EDV-Kosten, Wartung, Miete, o.ä. zu definieren. Vom Gewinn her macht es, wie schon richtig gesagt, keinen Unterschied.Zuletzt geändert von timote; 11.09.2025, 11:35.SCJ timote
 Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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