Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Software absetzen - wo?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Neugierde befriedigt ?
    Danke, ausreichend. ;-)
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #17
      # 13 Charlie24: GwG ab € 250,01 inkl. Trivialsoftware würde ich in die AVEUR eintragen, das von Charlie genannte Programm natürlich nicht.

      # 12 Uwe64: Gemäß der Anfrage in # 7 geht es um Abos. Wenn es ein reines Jahresabo ist ohne zusätzlichen Kaufpreis, dann gehört es m.E. nicht in die AVEÜR, sondern ist als EDV-Kosten, Wartung, Miete, o.ä. zu definieren. Vom Gewinn her macht es, wie schon richtig gesagt, keinen Unterschied.
      Zuletzt geändert von timote; 11.09.2025, 11:35.
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

      Kommentar

      Lädt...
      X