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Einheitl und gesonderte Feststellung bei Mitgliedern von Gemeinschaften übernehmen ?

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    Einheitl und gesonderte Feststellung bei Mitgliedern von Gemeinschaften übernehmen ?

    Guten Tag. Ich bin zu 1/3 an einer Gemeinschaft beteiligt, die unter sep. St.-Nr. beim FA mit "Erträgen aus Vermietung" veranlagt (=festgestellt) wird. Ich warte auf den Feststellungsbescheid, damit der festgestellte Ertragsanteil in meine persönliche Elster Erklärung übernommen werden kann. Leider finde ich bisher keine Info, ob der Betrag auch autom. in Mein-Elster erscheint bzw. "abgerufen" werden kann, oder ob er manuell nach Vorliegen des einh.-gesonderten-Festst.Bescheides nachgetragen werden muss. Bei der Feststellungserkl. sind ja die ESt-AZ aller Beteiligten schon gemeldet worden. Danke !

    #2
    Hallo,

    du musst nicht auf den Feststellungsbescheid warten.
    Deinen errechneten Anteil kannst du in deine Erklärung eintragen
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Leider finde ich bisher keine Info, ob der Betrag auch autom. in Mein-Elster erscheint bzw. "abgerufen" werden kann,
      Das geht sowieso nicht, man muss das manuell erfassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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