Guten Tag. Ich bin zu 1/3 an einer Gemeinschaft beteiligt, die unter sep. St.-Nr. beim FA mit "Erträgen aus Vermietung" veranlagt (=festgestellt) wird. Ich warte auf den Feststellungsbescheid, damit der festgestellte Ertragsanteil in meine persönliche Elster Erklärung übernommen werden kann. Leider finde ich bisher keine Info, ob der Betrag auch autom. in Mein-Elster erscheint bzw. "abgerufen" werden kann, oder ob er manuell nach Vorliegen des einh.-gesonderten-Festst.Bescheides nachgetragen werden muss. Bei der Feststellungserkl. sind ja die ESt-AZ aller Beteiligten schon gemeldet worden. Danke !
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Einheitl und gesonderte Feststellung bei Mitgliedern von Gemeinschaften übernehmen ?
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Leider finde ich bisher keine Info, ob der Betrag auch autom. in Mein-Elster erscheint bzw. "abgerufen" werden kann,Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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