Hallo und vorab danke für die Hilfe! Verfasse grade meine erste Steuererklärung als angestellter Arzt und stolpere über die Anlage AV Zeile 4 und 5. Nach Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung und EInzahlung ins berufsständige Versorgungswerk erscheint es mir logisch (und google scheint dem zu folgen), dass ich meine EInträge aus Nummer 23b Arbeitnehmeranteil an berufsständige Versorgungseinrichtung in Zeile 5 Anlage AV eintragen muss. Wenn ich Zeile 4 aber leer lasse gibts eine Fehlermeldung und Zeile 5 gibt ja an, dass in Zeile 4 geltend gemachte Beirträge nicht in Zeile 5 einzutragen seien? Aber dann würde es ja keinen UNterschied machen ob gesetzlich versichert oder brufsständig?
Ich komme da nicht weiter =/
Ich komme da nicht weiter =/
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